lohn ausrechnen
Stundenlohn oder Monatsgehalt: So rechnen Sie Ihren Lohn aus
Ab 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde, was bei 40 Wochenstunden etwa 28.832 Euro brutto im Jahr entspricht.
Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt umrechnen – so geht’s
Ob Sie ein Stellenangebot vergleichen oder Ihre eigene Vergütung prüfen möchten: Oft stehen Sie vor der Frage, wie Sie einen Stundenlohn in ein Monats- oder Jahresgehalt umrechnen können. Mit einer einfachen Faustformel können Sie den Lohn ausrechnen und verschiedene Angebote gegenüberstellen. Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, worauf Sie achten müssen – inklusive Brutto/Netto, Überstunden und Zuschlägen.
Die Grundformel: Stundenlohn → Monatsgehalt → Jahresgehalt
Die Umrechnung basiert auf Ihrer vertraglichen Wochenarbeitszeit. Die Standardformel lautet:
Jahresgehalt (brutto) = Stundenlohn (brutto) × Wochenstunden × 52
Monatsgehalt (brutto) = Jahresgehalt ÷ 12
Beispiel: Bei einem Stundenlohn von 15 € und 40 Wochenstunden ergibt sich:
- Jahresgehalt: 15 € × 40 × 52 = 31.200 € brutto
- Monatsgehalt: 31.200 € ÷ 12 = 2.600 € brutto
Diese Berechnung geht von einem verstetigten Monatsgehalt aus – das heißt, Sie erhalten jeden Monat den gleichen Betrag, unabhängig von der Anzahl der Werktage. Der Rechner auf unserer Seite führt diese Umrechnung automatisch durch.
Gesetzlicher Mindestlohn als Orientierung
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro brutto pro Stunde (laut Mindestlohnkommission). Bei 40 Wochenstunden entspricht das:
- Monatsgehalt: ca. 2.402,67 € brutto
- Jahresgehalt: ca. 28.832 € brutto
Zum Vergleich: Der Mindestlohn 2025 lag bei 12,82 €/Std. (ca. 26.666 € brutto/Jahr bei 40 Std.). Für 2027 ist eine Erhöhung auf 14,60 €/Std. vorgesehen (On-Site-DB). Das Statistische Bundesamt (Destatis) schätzt, dass von der Anhebung auf 13,90 € bis zu 4,8 Millionen Jobs betroffen waren – rund jedes achte Beschäftigungsverhältnis.
Brutto vs. Netto – was bleibt übrig?
Die Umrechnung von Stundenlohn in Monats- oder Jahresgehalt erfolgt immer brutto. Ihr tatsächlicher Nettolohn hängt von mehreren Faktoren ab:
- Steuerklasse (I bis VI)
- Kinderfreibeträge
- Kirchensteuer (ja/nein)
- Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung)
Eine grobe Netto-Einordnung erhalten Sie mit einem Brutto-Netto-Rechner. Bedenken Sie: Je höher Ihr Bruttogehalt, desto höher die Abzüge – aber auch der Netto-Betrag steigt. Im Ratgeber finden Sie weitere Informationen zu Steuerklassen und Abzügen.
Überstunden, Zuschläge und Sonderzahlungen
Die einfache Formel geht von Ihrer vertraglichen Arbeitszeit aus. Wenn Sie regelmäßig Überstunden leisten oder Zuschläge erhalten (z. B. für Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit), verändert sich Ihr effektiver Stundenlohn. Beachten Sie:
- Überstunden werden oft mit einem Zuschlag vergütet (z. B. 25 %).
- Schichtzulagen oder Gefahrenzulagen sind zusätzliche Vergütungsbestandteile.
- Einige Zuschläge müssen laut BMAS bei der Berechnung des Brutto-Stundenlohns mit einfließen, andere nicht.
Wenn Sie Ihr Monatsgehalt in einen Stundenlohn umrechnen möchten, teilen Sie das Brutto-Monatsgehalt durch (Wochenstunden × 52 / 12). Beispiel: 3.000 € brutto/Monat bei 40 Std./Woche → 3.000 € ÷ (40 × 52 / 12) = 3.000 € ÷ 173,33 ≈ 17,31 €/Std. Auch hier gilt: Ohne Überstunden und Zuschläge.
Branchenspezifische Mindestlöhne und Tarifverträge
Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es in einigen Branchen höhere verbindliche Mindestlöhne, z. B. in der Pflege, im Bauhauptgewerbe oder in der Gebäudereinigung. Diese werden in Tarifverhandlungen ausgehandelt und für allgemeinverbindlich erklärt. Wenn Sie in einer solchen Branche arbeiten, kann Ihr Stundenlohn über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Der BMAS-Mindestlohn-Rechner weist darauf hin, dass er diese Besonderheiten nicht berücksichtigt. Prüfen Sie daher immer Ihren Tarifvertrag oder fragen Sie Ihre Gewerkschaft.
Praktische Tipps zum Lohn ausrechnen
- Verwenden Sie immer die gleiche Bezugsgröße: Vergleichen Sie Angebote entweder auf Stundenbasis oder auf Monatsbasis – nicht vermischen.
- Berücksichtigen Sie die tatsächliche Arbeitszeit: Bei Teilzeit oder unregelmäßigen Arbeitszeiten kann die Umrechnung abweichen.
- Denken Sie an Sonderzahlungen: Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Boni sind nicht im Stundenlohn enthalten und sollten separat betrachtet werden.
- Nutzen Sie unseren Gehaltsdaten-Bereich für weitere Vergleichswerte und Statistiken.
Fazit
Die Umrechnung von Stundenlohn in Monats- oder Jahresgehalt ist mit der Faustformel schnell erledigt. Achten Sie jedoch darauf, dass es sich um Bruttowerte handelt und dass Überstunden, Zuschläge und Sonderzahlungen gesondert betrachtet werden müssen. Mit dem Wissen aus diesem Leitfaden können Sie Stellenangebote besser vergleichen und Ihren eigenen Lohn ausrechnen – ob für die Gehaltsverhandlung oder die persönliche Finanzplanung. Weitere Details finden Sie auf unserer Über uns-Seite und in den Themen.
Häufige Fragen
Wie rechne ich meinen Stundenlohn in ein Monatsgehalt um?
Multiplizieren Sie Ihren Brutto-Stundenlohn mit den wöchentlichen Arbeitsstunden und dann mit 52 (Wochen pro Jahr). Teilen Sie das Ergebnis durch 12, um das monatliche Bruttogehalt zu erhalten. Beispiel: 15 €/Std. × 40 Std./Woche × 52 / 12 = 2.600 € brutto/Monat. Diese Faustformel gilt für ein verstetigtes Monatsgehalt ohne Überstunden.
Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Nettolohn?
Der Bruttolohn ist der vertraglich vereinbarte Lohn vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Der Nettolohn ist der Betrag, der Ihnen nach allen Abzügen ausgezahlt wird. Die Höhe der Abzüge hängt von Ihrer Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Kirchensteuer und Ihrem Wohnort ab. Eine grobe Netto-Einordnung erhalten Sie mit Online-Brutto-Netto-Rechnern.
Muss ich Überstunden und Zuschläge bei der Umrechnung berücksichtigen?
Ja, wenn Sie Ihren effektiven Stundenlohn ermitteln möchten. Überstunden werden oft höher vergütet (z. B. 25 % Zuschlag). Schicht-, Nacht- oder Feiertagszuschläge erhöhen den tatsächlichen Stundenverdienst. Bei der Umrechnung von Monatsgehalt in Stundenlohn sollten Sie nur die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit ohne Überstunden zugrunde legen, es sei denn, die Zuschläge sind fester Bestandteil des Gehalts.
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