lohn und gehaltsabrechnung
Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt umrechnen – mit lohn und gehaltsabrechnung verstehen
Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € brutto je Stunde – das entspricht bei 40 Wochenstunden rund 28.832 € brutto im Jahr.
Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt umrechnen – so geht’s
Ob Sie eine neue Stelle annehmen, eine Gehaltsverhandlung führen oder einfach Ihre eigene Vergütung besser verstehen möchten: Die Umrechnung des Stundenlohns in ein Monats- oder Jahresgehalt ist ein zentraler Schritt. Dabei spielt die lohn und gehaltsabrechnung eine wichtige Rolle, denn sie zeigt, wie sich Ihr Bruttostundenlohn auf die monatliche Abrechnung auswirkt. In diesem Ratgeber erklären wir die gängigen Umrechnungsmethoden, nennen aktuelle Mindestlohnwerte und geben Hinweise zu Fallstricken wie Überstunden und Zuschlägen.
Die einfache Faustformel: Stundenlohn × Wochenstunden × 52
Die schnellste Methode, um von einem Stundenlohn auf das Jahresbrutto zu kommen, ist die Multiplikation mit der wöchentlichen Arbeitszeit und 52 Wochen. Daraus ergibt sich das Jahresgehalt. Für das Monatsgehalt teilen Sie diesen Wert durch 12.
Beispiel:
- Stundenlohn: 15,00 €
- Wochenarbeitszeit: 40 Stunden
- Jahresgehalt: 15,00 € × 40 × 52 = 31.200 € brutto
- Monatsgehalt: 31.200 € ÷ 12 = 2.600 € brutto
Diese Formel ist ein Richtwert. Sie geht von einer konstanten Arbeitszeit ohne Urlaub, Krankheit oder Feiertage aus. In der Praxis wird das Monatsgehalt oft „verstetigt“ – das heißt, es wird jeden Monat der gleiche Betrag gezahlt, unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Arbeitstage. Der BMAS-Mindestlohnrechner (hier als interner Link: Stundenlohn Umrechnen) berücksichtigt genau diese Verstetigung.
Aktuelle Mindestlohnwerte und ihre Jahresäquivalente
Die Mindestlohnkommission legt den gesetzlichen Mindestlohn fest. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt er 13,90 € brutto je Stunde. Für das Jahr 2027 ist eine Anhebung auf 14,60 € beschlossen. Auf Basis der Faustformel ergeben sich folgende Jahresbruttobeträge (bei 40 Wochenstunden):
| Stundenlohn | Jahresbrutto (40 Std./Woche) |
|---|---|
| 13,90 € | ca. 28.832 € |
| 14,60 € | ca. 30.368 € |
Zum Vergleich: Der Bruttomedianlohn für Vollzeitbeschäftigte liegt laut Statistischem Bundesamt bei rund 45.000 € pro Jahr. Wer also einen Stundenlohn von etwa 21,60 € verdient, liegt im mittleren Bereich.
Die präzise Umrechnung nach TVöD/TV-L
Im öffentlichen Dienst wird das Stundenentgelt für Zeitzuschläge nach einer festen Formel berechnet, die der dbb beamtenbund und tarifunion veröffentlicht. Sie lautet:
Stundenentgelt = Monatsgehalt ÷ (4,348 × wöchentliche Arbeitszeit)
Der Faktor 4,348 ergibt sich aus der durchschnittlichen Anzahl von Wochen pro Monat (365,25 Tage ÷ 7 Tage ÷ 12 Monate). Daraus leiten sich folgende Divisoren ab:
- bei 38,5 Wochenstunden: 167,40
- bei 39 Wochenstunden: 169,57
- bei 40 Wochenstunden: 173,92
Diese Formel ist für die lohn und gehaltsabrechnung im öffentlichen Dienst verbindlich, wenn es um die Berechnung von Überstunden- oder Nachtzuschlägen geht. Sie liefert ein genaueres Stundenentgelt als die einfache Faustformel, weil sie die unterschiedliche Monatslänge ausgleicht.
Brutto, Netto und die Rolle der Abzüge
Alle Umrechnungen in diesem Artikel beziehen sich auf das Bruttogehalt. Was am Ende auf Ihrem Konto landet, hängt von Ihrer Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Kirchensteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen ab. Eine pauschale Nettorechnung ist nicht seriös möglich. Nutzen Sie für eine grobe Einordnung einen Brutto-Netto-Rechner – aber bedenken Sie, dass individuelle Faktoren das Ergebnis stark beeinflussen.
In der lohn und gehaltsabrechnung werden zudem folgende Positionen gesondert ausgewiesen:
- Überstundenvergütung (meist mit Zuschlag)
- Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge
- Schichtzulagen
- Sachbezüge (z. B. Dienstwagen)
Diese Bestandteile erhöhen Ihren effektiven Stundenlohn, sind aber nicht immer im vertraglich vereinbarten Grundlohn enthalten. Achten Sie bei Gehaltsvergleichen darauf, ob Zuschläge bereits eingepreist sind oder nicht.
Teilzeit und Vollzeit – unterschiedliche Wochenstundenannahmen
Die Umrechnung hängt entscheidend von der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit ab. Während Vollzeit oft mit 38,5 bis 40 Stunden definiert wird, kann Teilzeit jede geringere Stundenzahl umfassen. Ein Beispiel:
- Stundenlohn: 18,00 €
- Teilzeit: 25 Stunden pro Woche
- Jahresgehalt: 18,00 € × 25 × 52 = 23.400 € brutto
- Monatsgehalt: 1.950 € brutto
Passen Sie die Wochenstunden in der Formel immer an Ihren individuellen Vertrag an. Der Ratgeber auf unserer Seite bietet weitere Beispiele für verschiedene Arbeitszeitmodelle.
Fazit: Mit den richtigen Tools zur klaren Gehaltsvorstellung
Die Umrechnung von Stundenlohn in Monats- oder Jahresgehalt ist mit den vorgestellten Methoden einfach durchführbar. Nutzen Sie die Faustformel für eine erste Orientierung, den BMAS-Rechner für eine amtliche Berechnung und die TVöD-Formel, wenn Sie im öffentlichen Dienst arbeiten. Denken Sie daran, dass die lohn und gehaltsabrechnung immer den konkreten Einzelfall abbildet – mit allen Zuschlägen, Abzügen und individuellen Regelungen.
Weitere Informationen zu Gehaltsvergleichen und branchenspezifischen Werten finden Sie in unseren Gehaltsdaten und im Themenbereich.
Häufige Fragen
Wie rechne ich meinen Stundenlohn in ein Monatsgehalt um?
Die einfache Faustformel lautet: Stundenlohn × wöchentliche Arbeitsstunden × 52 Wochen ÷ 12 Monate. Beispiel: 15 €/h bei 40 Wochenstunden ergibt 15 × 40 × 52 ÷ 12 = 2.600 € brutto pro Monat. Der BMAS-Mindestlohnrechner bietet eine präzisere Berechnung unter Berücksichtigung eines verstetigten Monatsgehalts.
Welcher Stundenlohn ist ab 2026 gesetzlich vorgeschrieben?
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € brutto je Zeitstunde. Die Mindestlohnkommission hat für den 1. Januar 2027 eine weitere Anhebung auf 14,60 € beschlossen. Für einige Branchen (z. B. Pflege) gelten höhere branchenspezifische Mindestlöhne.
Was ist bei der lohn und gehaltsabrechnung zu beachten, wenn ich Überstunden oder Zuschläge habe?
Überstundenvergütungen, Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge sind separate Bestandteile, die nicht in den reinen Stundenlohn einfließen. In der lohn und gehaltsabrechnung werden sie gesondert erfasst und versteuert. Für die Berechnung von Zeitzuschlägen im öffentlichen Dienst wird das Stundenentgelt nach der TVöD-Formel (Monatsgehalt ÷ (4,348 × Wochenstunden)) ermittelt.
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