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Mindestlohn 2028: Aktuelle Prognosen und Umrechnung in Monats- und Jahresgehalt

Für 2028 liegt noch kein offizieller Beschluss vor; die Mindestlohnkommission wird voraussichtlich im Sommer 2027 eine Empfehlung abgeben.

Mindestlohn 2028: Was ist bisher bekannt?

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wird regelmäßig von der unabhängigen Mindestlohnkommission überprüft. Für die Jahre 2026 und 2027 liegen bereits feste Beschlüsse vor: Ab 1. Januar 2026 beträgt der Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde, ab 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro. Für das Jahr 2028 gibt es hingegen noch keine offizielle Zahl. Die Kommission wird voraussichtlich im Sommer 2027 eine Empfehlung abgeben, die dann von der Bundesregierung per Rechtsverordnung umgesetzt wird.

Prognosen und mögliche Entwicklung

Die Anpassung des Mindestlohns orientiert sich an der Tarifentwicklung und der gesamtwirtschaftlichen Lage. In den vergangenen Jahren sind die Erhöhungen meist im Bereich von 3 bis 5 Prozent ausgefallen. Sollte dieser Trend anhalten, könnte der Mindestlohn 2028 bei etwa 15,30 bis 15,50 Euro pro Stunde liegen. Bitte beachten Sie: Dies ist eine reine Schätzung und keine offizielle Angabe. Sobald die Mindestlohnkommission ihre Empfehlung veröffentlicht, wird diese auf Stundenlohn Umrechnen aktuell dargestellt.

Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt umrechnen

Die Umrechnung eines Stundenlohns in ein Brutto-Monats- oder Jahresgehalt folgt einer einfachen Faustformel:

  • Jahresgehalt (brutto) = Stundenlohn × wöchentliche Arbeitsstunden × 52 Wochen
  • Monatsgehalt (brutto) = Jahresgehalt ÷ 12

Dabei wird in der Regel von einer 40-Stunden-Woche ausgegangen. Arbeiten Sie weniger oder mehr Stunden, passen Sie die Formel entsprechend an. Ein Beispiel: Bei einem angenommenen Mindestlohn 2028 von 15,30 € und 40 Wochenstunden ergibt sich:

  • Jahr: 15,30 € × 40 × 52 = 31.824 € brutto
  • Monat: 31.824 € ÷ 12 = 2.652 € brutto

Diese Rechnung gilt ohne Überstunden, Schichtzulagen oder Sonderzahlungen. Für eine genauere Berechnung Ihres persönlichen Gehalts nutzen Sie unseren Rechner.

Brutto und Netto – wichtige Unterschiede

Der oben genannte Betrag ist das Bruttogehalt. Was Ihnen netto auf dem Konto landet, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Steuerklasse (I bis VI)
  • Kinderfreibeträge
  • Kirchensteuer (ja/nein)
  • Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung)

Eine grobe Netto-Einordnung: Bei Steuerklasse I, ohne Kinder und ohne Kirchensteuer bleiben von einem Bruttogehalt von 2.652 € etwa 1.800 bis 1.900 € netto übrig (Stand 2025). Die genauen Abgaben können sich jährlich ändern. Verwenden Sie für Ihre individuelle Berechnung einen aktuellen Brutto-Netto-Rechner.

Überstunden und Zuschläge

Der gesetzliche Mindestlohn gilt für jede geleistete Arbeitsstunde. Überstunden müssen ebenfalls mindestens mit dem aktuellen Mindestlohn vergütet werden. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit kommen obendrauf – sie sind nicht im Mindestlohn enthalten. Tarifverträge können höhere Sätze vorsehen. Weitere Informationen zu Gehaltsvergleichen finden Sie in unserem Ratgeber.

Aktuelle Daten aus der On-Site-Referenz

Laut unserer Datenbank (Stand 2026) beträgt der gesetzliche Mindestlohn:

  • 2025: 12,82 €/Std. → ca. 26.666 € brutto/Jahr bei 40 Std./Woche
  • 2026: 13,90 €/Std. → ca. 28.832 € brutto/Jahr bei 40 Std./Woche
  • 2027: 14,60 €/Std. → ca. 30.368 € brutto/Jahr bei 40 Std./Woche

Der Median-Bruttoverdienst für Vollzeitbeschäftigte in Deutschland liegt bei rund 45.000 € pro Jahr (Quelle: Statistisches Bundesamt). Der Mindestlohn 2028 wird voraussichtlich weiter unter diesem Median liegen, aber die Schere verringert sich langsam.

Fazit und Ausblick

Der Mindestlohn 2028 ist noch nicht beschlossen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten die offiziellen Ankündigungen der Mindestlohnkommission im Sommer 2027 verfolgen. Bis dahin hilft die Faustformel zur Umrechnung, um mögliche Szenarien durchzurechnen. Denken Sie daran: Alle Angaben sind Bruttowerte – das Nettogehalt weicht je nach persönlicher Situation ab. Für vertragliche Fragen oder individuelle Berechnungen konsultieren Sie bitte Ihren Arbeitgeber oder einen Steuerberater.

Weitere Informationen zu Gehaltsdaten und Umrechnungen finden Sie auf Gehaltsdaten und in unserem Themen-Bereich.

Häufige Fragen

Wann wird der Mindestlohn 2028 festgelegt?

Die Mindestlohnkommission gibt ihre Empfehlung in der Regel im Sommer des Vorjahres bekannt. Für 2028 ist daher mit einer Entscheidung etwa im Juni oder Juli 2027 zu rechnen. Die Bundesregierung setzt den neuen Mindestlohn dann per Rechtsverordnung zum 1. Januar 2028 in Kraft.

Wie rechne ich einen Stundenlohn von 15 € in ein Monatsgehalt um?

Bei einer 40-Stunden-Woche und 52 Wochen im Jahr ergibt sich: 15 € × 40 Std./Woche × 52 Wochen = 31.200 € brutto im Jahr. Das Monatsgehalt beträgt dann 31.200 € ÷ 12 = 2.600 € brutto. Diese Faustformel gilt ohne Überstunden oder Zuschläge.

Bleibt der Mindestlohn 2028 netto gleich?

Nein, das Nettogehalt hängt von Ihrer Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Kirchensteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen ab. Eine grobe Netto-Einordnung erhalten Sie mit einem Brutto-Netto-Rechner. Der Brutto-Mindestlohn steigt, aber Abgaben können sich ebenfalls ändern.

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