mindestlohn ausbildung
Mindestlohn Ausbildung: Was Azubis 2025/2026 wirklich verdienen
Für Auszubildende gilt nicht der allgemeine Mindestlohn, sondern eine gestaffelte Mindestausbildungsvergütung – 2025 im ersten Lehrjahr 682 € brutto monatlich.
Mindestlohn Ausbildung: Was Azubis wirklich verdienen
Viele Auszubildende und ihre Eltern fragen sich: Gilt der gesetzliche Mindestlohn auch für mich? Die Antwort ist klar: Nein. Für Auszubildende gibt es eine eigene Regelung – die Mindestausbildungsvergütung. In diesem Artikel erfahren Sie, wie hoch diese Vergütung aktuell ist, wie Sie daraus den Stundenlohn berechnen und welche Besonderheiten zu beachten sind.
Gesetzlicher Mindestlohn vs. Mindestausbildungsvergütung
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn beträgt 2025 12,82 € pro Stunde (ab 2026: 13,90 €). Er gilt für alle Arbeitnehmer – aber nicht für Auszubildende. Azubis sind laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) keine Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes. Stattdessen schreibt §17 BBiG eine Mindestausbildungsvergütung vor, die jährlich steigt. Diese Vergütung ist nach Ausbildungsjahren gestaffelt und liegt 2025 im ersten Lehrjahr bei 682 € brutto monatlich (laut BMAS).
Viele verwechseln die Begriffe und suchen nach „Mindestlohn Ausbildung“ – meinen aber die Ausbildungsvergütung. Unser Stundenlohn Umrechnen hilft Ihnen, beide Werte zu vergleichen.
Aktuelle Werte der Mindestausbildungsvergütung
Die Mindestausbildungsvergütung wird jedes Jahr zum 1. Januar angepasst. Für 2025 gelten folgende Bruttobeträge pro Monat:
- Ausbildungsjahr: 682 €
- Ausbildungsjahr: 805 €
- Ausbildungsjahr: 928 €
- Ausbildungsjahr: 1.051 €
Für 2026 ist eine Anhebung auf 716 € im ersten Lehrjahr vorgesehen (endgültige Werte stehen noch aus). Die genauen Zahlen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) oder der Mindestlohnkommission.
Stundenlohn aus der Ausbildungsvergütung berechnen
Da die Vergütung monatlich gezahlt wird, lässt sich der Stundenlohn nur mit einer Annahme zur wöchentlichen Arbeitszeit berechnen. In der Regel beträgt die Ausbildungszeit 40 Stunden pro Woche (bei Vollzeit). Die Faustformel lautet:
Jahresvergütung = Monatsvergütung × 12 Jahresstunden = Wochenstunden × 52 Stundenlohn = Jahresvergütung ÷ Jahresstunden
Beispiel für das 1. Lehrjahr 2025:
- Monatsvergütung: 682 €
- Jahresvergütung: 682 € × 12 = 8.184 €
- Jahresstunden: 40 × 52 = 2.080
- Stundenlohn: 8.184 € ÷ 2.080 ≈ 3,93 € brutto
Zum Vergleich: Der allgemeine Mindestlohn liegt bei 12,82 € – Azubis verdienen also rechnerisch weniger, erhalten aber eine fundierte Berufsausbildung. Beachten Sie: Die tatsächliche Vergütung kann durch Tarifverträge oder betriebliche Vereinbarungen höher ausfallen.
Teilzeit in der Ausbildung
Auch eine Teilzeitausbildung ist möglich, z. B. mit 30 oder 35 Wochenstunden. Dann sinkt die Vergütung anteilig. Beispiel: Bei 30 Stunden pro Woche und 682 € Monatsvergütung ergibt sich ein Stundenlohn von etwa 5,24 € (8.184 € / (30×52) = 5,24 €). Die Mindestausbildungsvergütung gilt jedoch nur für die vereinbarte Arbeitszeit – der Betrieb darf nicht einfach kürzen, wenn der Azubi weniger Stunden arbeitet.
Brutto und Netto: Was bleibt übrig?
Die genannten Beträge sind brutto. Was netto auf Ihrem Konto landet, hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen ab. Auszubildende verdienen oft so wenig, dass sie keine Lohnsteuer zahlen (Grundfreibetrag 2025: 11.604 €). Allerdings fallen Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an. Eine grobe Netto-Einordnung: Bei 682 € brutto bleiben etwa 580–600 € netto übrig (je nach Krankenkasse).
Überstunden und Zuschläge
Überstunden müssen in der Ausbildung grundsätzlich vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit sind gesetzlich vorgeschrieben – auch für Azubis. Diese Zuschläge erhöhen den effektiven Stundenlohn. Achten Sie darauf, dass Ihr Betrieb die gesetzlichen Regelungen einhält.
Fazit
Der Begriff „Mindestlohn Ausbildung“ ist irreführend: Es gilt nicht der allgemeine Mindestlohn, sondern die Mindestausbildungsvergütung. Diese liegt 2025 bei 682 € brutto im Monat (1. Lehrjahr). Mit unserem Rechner können Sie selbst Stundenlöhne umrechnen und mit dem gesetzlichen Mindestlohn vergleichen. Weitere Details zu Gehaltsdaten finden Sie in unserem Ratgeber.
Denken Sie daran: Die Ausbildung ist eine Investition in Ihre Zukunft – die Vergütung steigt mit jedem Lehrjahr und nach Abschluss winken oft deutlich höhere Gehälter.
Häufige Fragen
Gilt der gesetzliche Mindestlohn auch für Auszubildende?
Nein, der gesetzliche Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) gilt nicht für Auszubildende. Stattdessen greift die Mindestausbildungsvergütung nach §17 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Diese ist gestaffelt nach Ausbildungsjahren und liegt 2025 im ersten Lehrjahr bei 682 € brutto monatlich.
Wie hoch ist die Mindestausbildungsvergütung 2025?
Laut BMAS beträgt die Mindestausbildungsvergütung 2025: 1. Lehrjahr 682 €, 2. Lehrjahr 805 €, 3. Lehrjahr 928 €, 4. Lehrjahr 1.051 € brutto pro Monat. Die Werte steigen jährlich; für 2026 sind 716 € im ersten Lehrjahr geplant.
Wie berechne ich den Stundenlohn aus der Ausbildungsvergütung?
Teilen Sie die monatliche Vergütung durch die durchschnittlichen Arbeitsstunden pro Monat. Beispiel: Bei 682 € und 40 Wochenstunden: Jahresvergütung = 682 € × 12 = 8.184 €. Jahresstunden = 40 × 52 = 2.080. Stundenlohn = 8.184 € / 2.080 ≈ 3,93 € brutto. Bei Teilzeit (z. B. 30 Std./Woche) sinkt der Stundenlohn entsprechend.
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