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mindestlohn brutto 2026

Mindestlohn brutto 2026: Umrechnung in Monats- und Jahresgehalt

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 brutto 13,90 Euro pro Stunde, was bei 40 Wochenstunden einem Jahresbrutto von rund 28.832 Euro entspricht.

Mindestlohn brutto 2026: Was Sie zur Umrechnung wissen müssen

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Das hat die Mindestlohnkommission im Juni 2025 beschlossen, und das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat die Verordnung erlassen. Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist dieser Wert eine wichtige Orientierung – sei es für die eigene Gehaltsverhandlung oder um zu prüfen, ob der Lohn den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Doch was bedeutet dieser Stundenlohn eigentlich in Monats- oder Jahreszahlen? Und wie unterscheidet sich die Umrechnung zwischen Vollzeit und Teilzeit? In diesem Artikel erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie den mindestlohn brutto 2026 korrekt umrechnen und worauf Sie dabei achten müssen.

Die Grundformel: Vom Stundenlohn zum Jahresgehalt

Die Umrechnung eines Stundenlohns in ein Jahresgehalt folgt einer einfachen Faustformel:

Jahresbrutto = Stundenlohn × Wochenarbeitszeit × 52

Das Monatsgehalt erhalten Sie, indem Sie das Jahresgehalt durch 12 teilen.

Warum 52 Wochen? Ein Jahr hat 52 Wochen, und die meisten Arbeitsverträge gehen von einer wöchentlichen Arbeitszeit aus. Allerdings wird in der Praxis oft mit 4,33 Wochen pro Monat gerechnet (52 ÷ 12). Die Abweichung ist gering, aber für genaue Berechnungen sollten Sie die vertragliche Regelung kennen.

Beispielrechnung für Vollzeit (40 Stunden/Woche)

  • Stundenlohn: 13,90 €
  • Wochenarbeitszeit: 40 Stunden
  • Jahresbrutto: 13,90 € × 40 × 52 = 28.832 €
  • Monatsbrutto: 28.832 € ÷ 12 ≈ 2.402,67 €

Dieser Wert entspricht dem gesetzlichen Minimum für eine Vollzeitkraft. Zum Vergleich: Der durchschnittliche Bruttoverdienst von Vollzeitbeschäftigten in Deutschland liegt laut Statistischem Bundesamt bei rund 45.000 Euro pro Jahr – der Mindestlohn liegt also deutlich darunter.

Teilzeit und andere Wochenstunden-Modelle

Nicht jeder arbeitet 40 Stunden pro Woche. Gerade in Teilzeit, bei Minijobs oder in Branchen mit kürzeren Vollzeitstandards (z. B. 37,5 Stunden in der Metallindustrie) weicht die tatsächliche Arbeitszeit ab. Deshalb ist es wichtig, die eigene Wochenstundenzahl zu kennen.

Beispiele für unterschiedliche Wochenstunden

Wochenstunden Jahresbrutto (13,90 €/h) Monatsbrutto
40 28.832 € 2.402,67 €
37,5 27.105 € 2.258,75 €
30 21.684 € 1.807,00 €
20 14.456 € 1.204,67 €
10 7.228 € 602,33 €

Wie Sie sehen, sinkt das Monatsgehalt proportional zur Arbeitszeit. Wer in Teilzeit arbeitet, sollte daher immer den Stundenlohn als Vergleichsmaßstab nutzen, nicht das Monatsgehalt.

Brutto vs. Netto: Was bleibt übrig?

Der mindestlohn brutto 2026 ist der Betrag, den Ihr Arbeitgeber Ihnen vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben schuldet. Was tatsächlich auf Ihrem Konto landet, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Steuerklasse (I bis VI)
  • Kinderfreibeträge
  • Kirchensteuer (ja/nein)
  • Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung)

Eine grobe Faustregel: Bei einem Mindestlohn-Jahresbrutto von rund 28.800 € (Steuerklasse I, keine Kinder, gesetzlich krankenversichert) können Sie mit einem Nettolohn von etwa 1.700 bis 1.800 Euro pro Monat rechnen. Das ist aber nur ein Richtwert – für eine genaue Berechnung nutzen Sie am besten einen Brutto-Netto-Rechner.

Beachten Sie auch: Überstunden, Schichtzulagen oder Sonntagszuschläge werden auf den Mindestlohn aufgeschlagen und erhöhen Ihr Brutto. Der gesetzliche Mindestlohn ist nur die Untergrenze.

Ausblick: Mindestlohn 2027 und langfristige Entwicklung

Die Mindestlohnkommission hat bereits die nächste Erhöhung beschlossen: Ab 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro brutto pro Stunde. Das entspricht bei 40 Wochenstunden einem Jahresbrutto von rund 30.368 Euro. Diese Planungssicherheit hilft Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen.

Wenn Sie Ihren eigenen Stundenlohn mit dem Mindestlohn vergleichen oder in ein Monatsgehalt umrechnen möchten, nutzen Sie unseren Stundenlohn Umrechnen Rechner. Dort können Sie individuelle Werte eingeben und erhalten sofort das passende Jahres- oder Monatsbrutto.

Tipps für die Praxis

  • Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag: Dort steht Ihre vereinbarte Wochenarbeitszeit. Nur mit dieser Zahl können Sie korrekt umrechnen.
  • Achten Sie auf branchenspezifische Mindestlöhne: In einigen Branchen (z. B. Bau, Pflege, Elektrohandwerk) gelten höhere Mindestlöhne als der gesetzliche. Diese sind oft in Tarifverträgen festgelegt.
  • Dokumentieren Sie Ihre Arbeitszeit: Bei Mindestlohn-Jobs ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeit aufzuzeichnen. So können Sie sicherstellen, dass Sie nicht unterbezahlt werden.

Weitere Informationen zu Gehaltsvergleichen und Durchschnittsverdiensten finden Sie in unserem Ratgeber sowie auf den Seiten des Statistischen Bundesamtes und der Bundesregierung.

Zusammenfassung

Der mindestlohn brutto 2026 beträgt 13,90 Euro pro Stunde. Mit der Faustformel (Stundenlohn × Wochenstunden × 52) können Sie daraus Ihr Jahresgehalt berechnen. Bei 40 Wochenstunden ergibt sich ein Jahresbrutto von 28.832 Euro. Denken Sie daran, dass es sich um Bruttowerte handelt – Ihr Nettolohn hängt von Ihrer persönlichen Steuersituation ab. Teilzeitkräfte sollten besonders auf die korrekte Wochenstundenzahl achten.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Lohn dem Mindestlohn entspricht, hilft Ihnen unser Rechner weiter. Und vergessen Sie nicht: Der Mindestlohn ist nur die Untergrenze – viele Branchen zahlen deutlich mehr.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn brutto 2026?

Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde. Das hat die Mindestlohnkommission beschlossen und das BMAS bestätigt.

Wie rechne ich den Mindestlohn in ein Monatsgehalt um?

Multiplizieren Sie den Stundenlohn mit Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit und dann mit 52 (Wochen pro Jahr). Teilen Sie das Jahresgehalt durch 12, um das monatliche Brutto zu erhalten. Beispiel: 13,90 € × 40 Std./Woche × 52 = 28.832 €/Jahr; Monat: 2.402,67 €.

Ist der Mindestlohn brutto oder netto?

Der gesetzliche Mindestlohn ist immer ein Bruttobetrag. Das Netto, das Sie ausgezahlt bekommen, ist niedriger, da noch Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden. Die genaue Höhe hängt von Ihrer Steuerklasse und weiteren Faktoren ab.

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