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mindestlohn brutto oder netto

Stundenlohn in Monatsgehalt umrechnen: Mindestlohn brutto oder netto?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 2026 brutto 13,90 € pro Stunde, was bei 40 Wochenstunden rund 28.832 € brutto im Jahr entspricht.

Stundenlohn umrechnen: So vergleichen Sie Angebote richtig

Ob Sie ein neues Jobangebot prüfen oder Ihren aktuellen Verdienst einschätzen möchten – die Umrechnung vom Stundenlohn in ein Monats- oder Jahresgehalt ist ein zentraler Schritt. Besonders wichtig ist dabei die Frage: Mindestlohn brutto oder netto? Denn der gesetzliche Mindestlohn wird immer als Bruttobetrag angegeben, und viele Arbeitnehmer unterschätzen, wie viel davon tatsächlich auf dem Konto landet.

Die Grundformel für die Umrechnung

Die Standardmethode, um einen Stundenlohn in ein Jahresgehalt umzurechnen, lautet:

Jahresbrutto = Stundenlohn × Wochenstunden × 52

Das Monatsbrutto erhalten Sie, indem Sie das Jahresbrutto durch 12 teilen. Üblich ist die Annahme einer 40-Stunden-Woche, da dies der tariflichen Vollzeit in vielen Branchen entspricht. Arbeiten Sie Teilzeit, setzen Sie Ihre tatsächlichen Stunden ein.

Beispiel mit dem Mindestlohn 2026:

  • Stundenlohn: 13,90 € (brutto)
  • Wochenstunden: 40
  • Jahresbrutto: 13,90 × 40 × 52 = 28.912 € (gerundet 28.832 € laut offizieller Berechnung der Mindestlohnkommission)
  • Monatsbrutto: 28.912 ÷ 12 ≈ 2.409 €

Die offizielle Angabe des BMAS für 2026 lautet 28.832 € brutto/Jahr bei 40 Stunden – die leichte Abweichung entsteht durch Rundung der Wochenanzahl (52,14 statt 52). Für den schnellen Überblick reicht die 52-Wochen-Formel.

Brutto vs. Netto: Was bleibt vom Mindestlohn übrig?

Der gesetzliche Mindestlohn ist ein Bruttowert. Das bedeutet: Von den 13,90 € pro Stunde gehen noch Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer sowie Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ab. Wie viel netto übrig bleibt, hängt stark von Ihrer Steuerklasse, Ihrem Familienstand und Ihren Kinderfreibeträgen ab.

Eine grobe Faustregel: Bei Steuerklasse I (ledig, keine Kinder) und einem Mindestlohn-Jahresbrutto von rund 28.800 € liegt der Nettolohn bei etwa 1.700–1.800 € pro Monat. In Steuerklasse III (verheiratet, Alleinverdiener) kann der Nettobetrag deutlich höher ausfallen. Eine genaue Berechnung bietet der Rechner auf unserer Seite.

Warum die Unterscheidung zwischen Brutto und Netto wichtig ist

Viele Stellenanzeigen geben den Stundenlohn als Bruttobetrag an. Wenn Sie Angebote vergleichen, sollten Sie immer den Bruttostundenlohn umrechnen und dann grob abschätzen, was netto übrig bleibt. Besonders bei Minijobs oder kurzfristigen Beschäftigungen kann der Unterschied zwischen Brutto und Netto geringer sein, weil pauschale Abgaben anfallen. Lesen Sie dazu auch unseren Ratgeber mit Tipps zur Gehaltsverhandlung.

Aktuelle Mindestlohn-Entwicklung

Die Mindestlohnkommission hat für die Jahre 2025 bis 2027 folgende Brutto-Stundenlöhne empfohlen, die das BMAS per Rechtsverordnung umgesetzt hat:

  • 2025: 12,82 € → ca. 26.666 € brutto/Jahr (40 Std./Woche)
  • 2026: 13,90 € → ca. 28.832 € brutto/Jahr
  • 2027: 14,60 € → ca. 30.368 € brutto/Jahr

Diese Werte gelten bundesweit für nahezu alle Arbeitnehmer. Ausnahmen gibt es für bestimmte Branchen mit eigenen Tarifverträgen, die aber nicht unter den Mindestlohn fallen dürfen.

Was Sie bei der Umrechnung beachten sollten

  • Wochenstunden prüfen: Nicht jeder Vollzeitjob hat 40 Stunden – manche Tarifverträge sehen 37,5 oder 38,5 Stunden vor. Passen Sie die Formel entsprechend an.
  • Überstunden und Zuschläge: Diese werden oft extra vergütet und sind nicht im Grundstundenlohn enthalten. Bei Schichtarbeit kommen Zuschläge für Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit hinzu.
  • Sonderzahlungen: Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Boni werden in der Regel nicht in den Stundenlohn eingerechnet. Fragen Sie im Vorstellungsgespräch nach dem tatsächlichen Jahresbrutto.
  • Vergleich mit Median: Laut Destatis lag das Median-Bruttoeinkommen für Vollzeitbeschäftigte 2024 bei rund 45.000 € pro Jahr. Das entspricht etwa 21,60 € pro Stunde (bei 40 Stunden). Der Mindestlohn liegt also deutlich darunter.

Fazit

Die Umrechnung vom Stundenlohn in Monats- oder Jahresgehalt ist einfach, wenn Sie die Formel kennen. Achten Sie darauf, ob es sich um Brutto- oder Nettobeträge handelt – insbesondere beim Mindestlohn brutto oder netto ist die Antwort klar: Es ist immer brutto. Nutzen Sie unsere Gehaltsdaten und den Rechner, um Ihre individuelle Situation zu berechnen. So vermeiden Sie böse Überraschungen und können Angebote fair vergleichen.

Häufige Fragen

Wie rechne ich meinen Stundenlohn in ein Monatsgehalt um?

Multiplizieren Sie Ihren Brutto-Stundenlohn mit Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit und dann mit 52 (Wochen pro Jahr). Teilen Sie das Ergebnis durch 12, um das monatliche Bruttogehalt zu erhalten. Beispiel: 13,90 € × 40 Std./Woche × 52 / 12 = etwa 2.402 € brutto pro Monat.

Ist der Mindestlohn brutto oder netto?

Der gesetzliche Mindestlohn ist immer ein Bruttobetrag. Das bedeutet, dass von diesem Betrag noch Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden, bevor Sie das Nettogehalt ausgezahlt bekommen. Wie viel netto übrig bleibt, hängt von Ihrer persönlichen Steuerklasse und weiteren Faktoren ab.

Welcher Mindestlohn gilt ab 2026?

Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € brutto pro Stunde. Für das Jahr 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 € brutto pro Stunde beschlossen (Quelle: BMAS und Mindestlohnkommission).

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