brutto mindestlohn 2026
Brutto Mindestlohn 2026: Stundenlohn, Monatsgehalt und Jahresgehalt berechnen
Der gesetzliche brutto Mindestlohn 2026 beträgt 13,90 € pro Stunde, was bei einer 40-Stunden-Woche einem Jahresbruttogehalt von rund 28.832 € entspricht.
Brutto Mindestlohn 2026: So rechnen Sie Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt um
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € brutto pro Stunde. Das hat die Mindestlohnkommission auf Basis der Empfehlung des BMAS beschlossen. Für viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber stellt sich die Frage: Wie viel sind das eigentlich im Monat oder im Jahr? Auf dieser Seite erklären wir Ihnen die Umrechnung Schritt für Schritt und geben wichtige Hinweise zu Brutto- und Nettowerten.
Die Umrechnungsformel: Von der Stunde zum Monat und Jahr
Die Standardformel zur Umrechnung eines Stundenlohns in ein Jahresgehalt lautet:
Jahresbruttogehalt = Stundenlohn × Wochenstunden × 52
Das Monatsbruttogehalt erhalten Sie, indem Sie das Jahresgehalt durch 12 teilen:
Monatsbruttogehalt = Jahresbruttogehalt ÷ 12
Diese Formel geht von 52 Arbeitswochen pro Jahr aus – inklusive Urlaub und Feiertage, die in der Regel bezahlt werden. Die Wochenstunden sind die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit. Für Vollzeitkräfte sind das oft 40 Stunden, aber auch 38,5 oder 35 Stunden sind üblich.
Beispielrechnung für den brutto Mindestlohn 2026
Nehmen wir eine Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden:
- Stundenlohn: 13,90 €
- Wochenarbeitszeit: 40 Stunden
- Jahresbrutto: 13,90 € × 40 × 52 = 28.832 €
- Monatsbrutto: 28.832 € ÷ 12 = 2.402,67 €
Bei einer 35-Stunden-Woche (z. B. in der Metall- und Elektroindustrie) ergibt sich:
- Jahresbrutto: 13,90 € × 35 × 52 = 25.298 €
- Monatsbrutto: 25.298 € ÷ 12 = 2.108,17 €
Diese Werte sind Bruttobeträge. Was am Ende auf Ihrem Konto landet, hängt von Steuern und Sozialabgaben ab.
Brutto vs. Netto: Was bleibt vom brutto Mindestlohn 2026?
Das Nettogehalt ist individuell verschieden. Abgezogen werden:
- Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse und Höhe des Einkommens)
- Solidaritätszuschlag (bei höheren Einkommen)
- Kirchensteuer (falls Mitglied)
- Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
Bei einem Bruttomonatsgehalt von rund 2.400 € (Steuerklasse I, keine Kirchensteuer) können Sie grob mit einem Netto von etwa 1.600 bis 1.700 € rechnen. Für eine genaue Berechnung empfehlen wir unseren Brutto-Netto-Rechner.
Überstunden und Zuschläge: Was gilt beim Mindestlohn?
Der gesetzliche Mindestlohn ist der unterste Stundenlohn, den Sie erhalten müssen. Überstunden, Nacht-, Sonntags- oder Feiertagszuschläge kommen obendrauf – sie dürfen nicht mit dem Mindestlohn verrechnet werden. Das bedeutet: Wenn Sie Überstunden leisten, muss mindestens der Stundenlohn von 13,90 € gezahlt werden, zuzüglich etwaiger Zuschläge aus Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.
Teilzeit und Minijob: Besonderheiten bei der Umrechnung
Auch Teilzeitkräfte und Minijobber haben Anspruch auf den brutto Mindestlohn 2026. Bei einem Minijob (450-Euro-Grenze) ergibt sich die maximale Arbeitszeit aus dem Stundenlohn: 450 € ÷ 13,90 € ≈ 32,4 Stunden pro Monat. Wer mehr arbeitet, überschreitet die Grenze und ist sozialversicherungspflichtig.
Wenn Sie Ihre individuelle Umrechnung für Teilzeit oder andere Arbeitszeitmodelle benötigen, nutzen Sie unseren Stundenlohn-Umrechner – er erlaubt die Eingabe beliebiger Wochenstunden.
Vergleich mit den Vorjahren und Ausblick auf 2027
Der brutto Mindestlohn 2026 steigt von 12,82 € (2025) auf 13,90 €. Das entspricht einer Erhöhung um 8,4 %. Für 2027 ist bereits eine weitere Anhebung auf 14,60 € beschlossen. Die Mindestlohnkommission orientiert sich dabei an der Tarifentwicklung und der gesamtwirtschaftlichen Lage.
Wichtige Hinweise zur Umrechnung
- Die Formel (Stundenlohn × Wochenstunden × 52) ist eine Faustformel für Bruttowerte. Sie berücksichtigt keine unbezahlten Pausen, Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) oder Gehaltsumwandlungen.
- Bei abweichenden Arbeitszeitmodellen (z. B. Schichtarbeit, unregelmäßige Stunden) sollten Sie die tatsächliche Jahresstundenzahl zugrunde legen.
- Prüfen Sie immer Ihren Arbeitsvertrag und die aktuellen amtlichen Angaben – etwa auf den Seiten des BMAS oder der Mindestlohnkommission.
Fazit
Der brutto Mindestlohn 2026 von 13,90 € pro Stunde bedeutet für Vollzeitbeschäftigte (40 Stunden/Woche) ein Jahresbrutto von rund 28.832 €. Die Umrechnung in Monats- oder Jahresgehalt ist einfach, wenn Sie die richtige Formel und Ihre individuelle Arbeitszeit kennen. Denken Sie daran: Das Netto kann je nach persönlicher Situation stark variieren. Für weiterführende Informationen und Berechnungen besuchen Sie unseren Ratgeber oder nutzen Sie die interaktiven Tools auf unserer Seite.
Häufige Fragen
Wie rechne ich den brutto Mindestlohn 2026 von Stundenlohn in Monatsgehalt um?
Multiplizieren Sie den Stundenlohn (13,90 €) mit Ihren vertraglichen Wochenstunden und dann mit 52 Wochen. Teilen Sie das Ergebnis durch 12 Monate. Beispiel bei 40 Stunden/Woche: 13,90 € × 40 × 52 ÷ 12 ≈ 2.402,67 € brutto pro Monat.
Was bleibt netto vom brutto Mindestlohn 2026 übrig?
Das Netto hängt von Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen ab. Eine grobe Schätzung für einen ledigen Arbeitnehmer in Steuerklasse I liegt bei etwa 60–70 % des Bruttos. Nutzen Sie unseren [Rechner](/rechner) für eine individuelle Berechnung.
Gilt der brutto Mindestlohn 2026 auch für Teilzeitkräfte?
Ja, der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde gilt für alle Arbeitnehmer, unabhängig von der Arbeitszeit. Bei Teilzeit wird der Monatslohn entsprechend der geringeren Wochenstunden niedriger ausfallen. Die Umrechnung erfolgt stets auf Basis der tatsächlich geleisteten Stunden.
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