mindestlohn 2026
Mindestlohn 2026: Stundenlohn, Monatsgehalt und Jahresgehalt berechnen
Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € pro Stunde, was bei einer 40-Stunden-Woche einem Bruttojahresgehalt von rund 28.832 € entspricht.
Mindestlohn 2026 – Was Sie wissen müssen
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Damit erhöht sich der Lohn für Millionen Beschäftigte um rund 8,4 Prozent gegenüber dem bisherigen Niveau von 12,82 Euro (2025). Die Anpassung basiert auf der Empfehlung der Mindestlohnkommission und wurde durch das BMAS umgesetzt. Für das Jahr 2027 ist bereits eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro pro Stunde beschlossen.
Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt umrechnen
Um den Stundenlohn in ein Monats- oder Jahresgehalt umzurechnen, verwenden Sie die folgende Faustformel:
- Jahresgehalt (brutto) = Stundenlohn × wöchentliche Arbeitsstunden × 52 Wochen
- Monatsgehalt (brutto) = Jahresgehalt ÷ 12
Bei einer üblichen Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden ergibt sich für den Mindestlohn 2026:
- Jahresgehalt: 13,90 € × 40 × 52 = 28.832 € brutto
- Monatsgehalt: 28.832 € ÷ 12 = 2.402,67 € brutto
Arbeiten Sie in Teilzeit oder mit anderen Stundenzahlen, passen Sie die Formel einfach an. Beispiel: Bei 30 Wochenstunden beträgt das Jahresgehalt 13,90 € × 30 × 52 = 21.684 € brutto, das Monatsgehalt 1.807 €.
Brutto vs. Netto – eine grobe Einordnung
Der Mindestlohn wird immer als Bruttowert angegeben. Was am Ende auf Ihrem Konto landet (Netto), hängt von individuellen Faktoren ab:
- Steuerklasse (I bis VI)
- Kinderfreibeträge
- Kirchensteuer (ja/nein)
- Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung)
Als grobe Orientierung: Bei Steuerklasse I und ohne Kinder bleiben von einem Bruttomonatsgehalt von 2.402 € netto etwa 1.700 bis 1.800 € übrig. Genaue Werte liefert ein Brutto-Netto-Rechner oder die Lohnabrechnung.
Überstunden, Zuschläge und Sonderzahlungen
Der gesetzliche Mindestlohn gilt für jede geleistete Arbeitsstunde. Überstunden müssen ebenfalls mindestens mit 13,90 € vergütet werden, sofern kein Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag höhere Sätze vorsieht. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit kommen zusätzlich zum Mindestlohn hinzu – sie dürfen nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden. Auch Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld sind nicht im Mindestlohn enthalten, sofern sie nicht vertraglich mit dem Stundenlohn verrechnet werden.
Vergleich mit anderen Einkommen
Zum Vergleich: Der Median-Bruttoverdienst für Vollzeitbeschäftigte in Deutschland liegt laut Destatis bei rund 45.000 € brutto pro Jahr – das entspricht etwa 21,63 € pro Stunde bei 40 Wochenstunden. Der Mindestlohn 2026 liegt also deutlich unter dem Durchschnitt, aber über dem Niveau von 2025. Viele Branchen zahlen tariflich höhere Löhne – informieren Sie sich über Ihren Tarifvertrag.
Wichtige Hinweise zur Umrechnung
- Die Formel (Stundenlohn × Wochenstunden × 52) ist eine Brutto-Berechnung ohne Zulagen, Überstunden oder Schichtzuschläge.
- Bei monatlichen Fixgehältern kann der tatsächliche Stundenlohn abweichen, wenn die Arbeitszeit schwankt.
- Für genaue Berechnungen nutzen Sie unseren Stundenlohn Umrechnen-Rechner oder lesen Sie unseren Ratgeber mit weiteren Beispielen.
Ausblick auf 2027
Die Mindestlohnkommission hat bereits die nächste Erhöhung beschlossen: Ab 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro pro Stunde. Das entspricht bei 40 Wochenstunden einem Bruttojahresgehalt von 30.368 €. Planen Sie Ihre Finanzen also langfristig und berücksichtigen Sie die schrittweisen Anpassungen.
Fazit
Der Mindestlohn 2026 von 13,90 € pro Stunde bringt eine spürbare Erhöhung für viele Beschäftigte. Mit der einfachen Umrechnungsformel können Sie schnell Ihr Bruttogehalt auf Monats- oder Jahresbasis ermitteln. Denken Sie daran, dass es sich um Bruttowerte handelt – für eine realistische Netto-Einschätzung sind individuelle Faktoren entscheidend. Weitere Details und Rechentools finden Sie auf unserer Seite Gehaltsdaten und im Themenbereich Mindestlohn.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € pro Stunde. Dies wurde von der Mindestlohnkommission empfohlen und vom BMAS umgesetzt. Für 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 € pro Stunde beschlossen.
Wie berechne ich das Monatsgehalt aus dem Mindestlohn 2026?
Die Berechnung erfolgt in zwei Schritten: Jahresgehalt = Stundenlohn × Wochenstunden × 52. Monatsgehalt = Jahresgehalt ÷ 12. Bei 40 Wochenstunden und 13,90 €/Std. ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.402,67 €. Bei abweichenden Stunden einfach die eigene Wochenarbeitszeit einsetzen.
Ist der Mindestlohn 2026 brutto oder netto?
Der gesetzliche Mindestlohn ist immer ein Bruttowert. Vom Bruttolohn werden noch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Das tatsächliche Netto hängt von Ihrer Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Kirchensteuer und weiteren Faktoren ab. Eine pauschale Netto-Angabe ist daher nicht möglich.
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