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Ferienjob Mindestlohn 2025/2026: Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt umrechnen

Der gesetzliche Mindestlohn für Ferienjobs beträgt ab 2025 12,82 €/Std., ab 2026 13,90 €/Std. – bei 40 Wochenstunden ergeben sich daraus rund 26.666 € bzw. 28.832 € brutto im Jahr.

Ferienjob Mindestlohn: So rechnen Sie Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt um

Wer in den Ferien jobbt, möchte wissen, was am Ende auf dem Konto landet. Der Ferienjob Mindestlohn ist dabei der entscheidende Faktor. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro pro Stunde, ab 2026 steigt er auf 13,90 Euro und 2027 auf 14,60 Euro (Beschluss der Mindestlohnkommission). Diese Werte gelten grundsätzlich auch für Ferienjobs – egal ob in der Industrie, im Einzelhandel oder in der Gastronomie.

Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt umrechnen – die einfache Formel

Um aus dem Stundenlohn ein Monats- oder Jahresgehalt zu berechnen, verwenden Sie die Faustformel:

Jahresbrutto = Stundenlohn × wöchentliche Arbeitsstunden × 52 Monatsbrutto = Jahresbrutto ÷ 12

Die Multiplikation mit 52 Wochen ist eine gängige Näherung, da viele Arbeitsverträge von einer gleichmäßigen Verteilung über das Jahr ausgehen. Für Ferienjobs, die nur wenige Wochen dauern, können Sie stattdessen die tatsächlichen Arbeitstage zugrunde legen. Beispiel: Bei 20 Stunden pro Woche und dem Ferienjob Mindestlohn 2025 (12,82 €) ergibt sich:

  • Jahresbrutto: 12,82 € × 20 Std. × 52 = 13.332,80 €
  • Monatsbrutto: 13.332,80 € ÷ 12 = 1.111,07 €

Arbeiten Sie 40 Stunden pro Woche, lautet die Rechnung:

  • Jahresbrutto: 12,82 € × 40 × 52 = 26.665,60 €
  • Monatsbrutto: 2.222,13 €

Ab 2026 (13,90 €/Std.) steigen die Werte auf rund 28.832 € brutto im Jahr bei 40 Wochenstunden. Diese Zahlen sind reine Bruttobeträge – ohne Zuschläge, Überstunden oder Sonderzahlungen.

Was bedeutet das für Ihren Ferienjob? Brutto vs. Netto

Der Ferienjob Mindestlohn ist der gesetzliche Mindestbetrag, den Sie vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben erhalten. Was netto übrig bleibt, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Minijob (geringfügige Beschäftigung): Liegt Ihr monatlicher Verdienst unter der Minijob-Grenze (2025: 556 €), zahlen Sie in der Regel keine eigenen Sozialabgaben; der Arbeitgeber führt pauschale Beiträge ab. Sie erhalten den Bruttolohn fast vollständig ausgezahlt.
  • Kurzfristige Beschäftigung: Dauert der Ferienjob maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr, ist er sozialversicherungsfrei, sofern er nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Auch hier bleibt der Bruttolohn netto.
  • Überschreiten der Grenzen: Verdienen Sie mehr als 556 € monatlich oder arbeiten Sie länger als 3 Monate, werden Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge fällig. Die genaue Netto-Auszahlung können Sie mit einem Brutto-Netto-Rechner ermitteln – beachten Sie dabei Ihre Steuerklasse und eventuelle Freibeträge.

Überstunden und Zuschläge (z. B. für Nachtarbeit) erhöhen den Bruttostundenlohn und unterliegen ebenfalls der Besteuerung. Für Ferienjobs sind solche Zuschläge eher selten, aber möglich.

Aktuelle Entwicklungen und Quellen

Die Mindestlohnkommission hat die Erhöhung auf 13,90 € zum 1. Januar 2026 und auf 14,60 € zum 1. Januar 2027 beschlossen. Das BMAS bestätigt diese Werte. Für Ferienjobber bedeutet das: Wer 2026 jobbt, erhält mindestens 13,90 € pro Stunde. Planen Sie Ihren Ferienjob, können Sie mit unserem Stundenlohn Umrechnen Tool schnell Ihr voraussichtliches Gehalt berechnen. Weitere Hintergründe zu Gehaltsvergleichen finden Sie im Ratgeber und in den Gehaltsdaten.

Wichtige Hinweise zur Umrechnung

  • Die Formel Wochenstunden × 52 ist eine vereinfachte Jahresbetrachtung. Bei Ferienjobs mit unregelmäßigen Arbeitszeiten oder mehreren kurzen Einsätzen sollten Sie die tatsächlichen Stunden addieren.
  • Die genannten Beträge sind Bruttowerte ohne Berücksichtigung von Steuerklasse, Kinderfreibeträgen oder Kirchensteuer. Eine grobe Netto-Einordnung: Bei einem Minijob bleibt fast alles netto, bei höheren Verdiensten können 20–30 % Abzug anfallen.
  • Prüfen Sie immer Ihren Arbeitsvertrag und die aktuellen amtlichen Angaben (z. B. auf der Website des BMAS).

Der Ferienjob Mindestlohn bietet eine verlässliche Basis für Ihre Einkommensplanung. Mit der richtigen Umrechnung wissen Sie genau, was Ihnen zusteht – und können Ihren Ferienjob entspannt genießen.

Häufige Fragen

Gilt der gesetzliche Mindestlohn auch für Ferienjobs von Schülern und Studenten?

Ja, grundsätzlich gilt der gesetzliche Mindestlohn auch für Ferienjobs. Ausnahmen bestehen für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung (dann gilt der Mindestlohn trotzdem, aber das Jugendarbeitsschutzgesetz begrenzt die Arbeitszeit). Auch kurzfristige Beschäftigungen (max. 70 Arbeitstage im Jahr) unterliegen dem Mindestlohn, sind aber sozialversicherungsfrei, wenn sie als Minijob oder kurzfristig gemeldet sind.

Wie rechne ich den Ferienjob-Mindestlohn in ein Monatsgehalt um?

Nehmen Sie Ihren Stundenlohn (z. B. 12,82 € für 2025) und multiplizieren Sie ihn mit den wöchentlichen Arbeitsstunden und dann mit 52 (Wochen pro Jahr). Teilen Sie das Jahresbrutto durch 12, um das monatliche Brutto zu erhalten. Beispiel: 12,82 € × 20 Std./Woche × 52 = 13.332,80 € brutto/Jahr ÷ 12 = 1.111,07 € brutto/Monat. Diese Formel gilt für gleichmäßige Arbeitszeiten.

Bleibt der Ferienjob-Mindestlohn netto steuer- und abgabenfrei?

Nicht automatisch. Bei einem Minijob (bis 556 € monatlich in 2025) oder einer kurzfristigen Beschäftigung (max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage) fallen pauschale Abgaben für den Arbeitgeber an, der Arbeitnehmer erhält den Bruttolohn meist netto. Liegt das Einkommen über der Minijob-Grenze oder dauert der Ferienjob länger, werden Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge fällig. Die tatsächliche Netto-Auszahlung hängt von Ihrer Steuerklasse und Ihren Freibeträgen ab.

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