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Gesetzlicher Mindestlohn 2025, 2026 und 2027: Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt umrechnen

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 13,90 € pro Stunde, was bei 40 Wochenstunden einem Bruttojahresgehalt von rund 28.832 € entspricht.

Gesetzlicher Mindestlohn: Aktuelle Werte und Umrechnung auf Monat und Jahr

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wird regelmäßig von der Mindestlohnkommission überprüft und angepasst. Für die Jahre 2025, 2026 und 2027 liegen nun konkrete Beschlüsse vor. Wer seinen Stundenlohn in ein Monats- oder Jahresgehalt umrechnen möchte, findet hier die wichtigsten Zahlen und Hintergründe.

Die aktuellen Mindestlohn-Stufen

  • 2025: 12,82 € pro Stunde (gültig seit 1. Januar 2025)
  • 2026: 13,90 € pro Stunde (ab 1. Januar 2026)
  • 2027: 14,60 € pro Stunde (ab 1. Januar 2027)

Diese Werte basieren auf den Empfehlungen der Mindestlohnkommission und wurden vom BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) übernommen. Die Erhöhung zum 1. Januar 2026 beträgt rund 8,4 % – eine deutliche Steigerung, die vor allem Beschäftigten in Niedriglohnbranchen zugutekommt.

Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt umrechnen

Die Umrechnung ist einfach, wenn Sie Ihre wöchentliche Arbeitszeit kennen. Die Standardformel lautet:

Jahresbrutto = Stundenlohn × Wochenstunden × 52

Monatsbrutto = Jahresbrutto ÷ 12

Gehen wir von einer typischen Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden aus:

Jahr Stundenlohn Jahresbrutto (40 h/Woche) Monatsbrutto
2025 12,82 € 26.665,60 € 2.222,13 €
2026 13,90 € 28.832,00 € 2.402,67 €
2027 14,60 € 30.368,00 € 2.530,67 €

Arbeiten Sie weniger oder mehr Stunden pro Woche, passen Sie die Rechnung entsprechend an. Beispiel: Bei 35 Stunden pro Woche (häufig in Tarifverträgen) ergibt sich für 2026: 13,90 € × 35 × 52 = 25.298 € brutto/Jahr, also rund 2.108 € brutto/Monat.

Brutto vs. Netto – was bleibt übrig?

Die genannten Beträge sind Bruttowerte. Was Sie tatsächlich auf dem Konto sehen, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Steuerklasse (I bis VI)
  • Kirchensteuer (ja/nein)
  • Kinderfreibeträge
  • Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung)

Ein grober Richtwert: Bei Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer, liegt der Nettoanteil bei etwa 70–75 % des Bruttos. Bei einem Monatsbrutto von 2.402 € (2026) wären das rund 1.700–1.800 € netto. Für eine genaue Berechnung empfehlen wir einen Brutto-Netto-Rechner – oder Sie nutzen unseren Stundenlohn Umrechnen-Rechner, der auch eine Netto-Schätzung integriert.

Überstunden, Zuschläge und Tarifverträge

Der gesetzliche Mindestlohn ist eine untere Grenze. Viele Branchen zahlen durch Tarifverträge deutlich mehr. Überstunden, Nacht-, Sonntags- oder Feiertagszuschläge kommen zum Stundenlohn hinzu und erhöhen das tatsächliche Einkommen. Beachten Sie: Bei der Umrechnung auf Monat/Jahr sollten Sie nur die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit zugrunde legen – Überstunden sind variabel.

Warum ist die Umrechnung wichtig?

Ob Sie einen Job annehmen, eine Gehaltsverhandlung führen oder einfach Ihre finanzielle Situation planen: Die Umrechnung vom Stundenlohn auf Monats- und Jahresbasis hilft, Angebote besser zu vergleichen. Gerade bei Minijobs oder Teilzeitstellen ist der Stundenlohn oft die einzige Angabe – mit unserer Formel können Sie schnell prüfen, ob das Gehalt über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt.

Weitere Informationen und Hintergründe finden Sie in unserem Ratgeber sowie in den Gehaltsdaten, die auf aktuellen Statistiken von Destatis und der Mindestlohnkommission basieren.

Zusammenfassung

  • Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 €.
  • Die Umrechnung auf Monat/Jahr erfolgt über die Formel: Stundenlohn × Wochenstunden × 52 / 12.
  • Bei 40 Wochenstunden ergeben sich für 2026 rund 28.832 € brutto/Jahr bzw. 2.402 € brutto/Monat.
  • Das Nettoeinkommen ist individuell und hängt von Steuerklasse und Sozialabgaben ab.
  • Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer – auch für Minijobber und Teilzeitkräfte.

Nutzen Sie unsere Rechner und Tabellen, um Ihren persönlichen Stundenlohn in Monats- und Jahresgehälter umzurechnen. So behalten Sie den Überblick über Ihr Einkommen und können sicherstellen, dass Sie nicht unter dem gesetzlichen Mindestlohn bezahlt werden.

Häufige Fragen

Wie rechne ich den gesetzlichen Mindestlohn von der Stunde auf den Monat um?

Nehmen Sie Ihren Stundenlohn, multiplizieren Sie ihn mit Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit (z. B. 40 Stunden) und dann mit 52 Wochen. Das Ergebnis ist das Bruttojahresgehalt. Teilen Sie dieses durch 12, erhalten Sie das monatliche Brutto. Beispiel für 2026: 13,90 € × 40 × 52 = 28.832 € brutto/Jahr; geteilt durch 12 ≈ 2.402,67 € brutto/Monat.

Gilt der gesetzliche Mindestlohn auch für Minijobs?

Ja, der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer in Deutschland, auch für Minijobber. Allerdings kann bei Minijobs die Verdienstgrenze (aktuell 556 € monatlich) dazu führen, dass die tatsächliche Arbeitszeit begrenzt wird. Der Stundenlohn darf aber nicht unter dem Mindestlohn liegen.

Was bleibt vom Mindestlohn netto übrig?

Das Nettoeinkommen hängt stark von Ihrer Steuerklasse, Kirchensteuer, Kinderfreibeträgen und Sozialversicherungsbeiträgen ab. Bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer in Steuerklasse I ohne Kirchensteuer und mit gesetzlicher Krankenversicherung bleiben von 2.402 € brutto (2026) etwa 1.700–1.800 € netto übrig. Nutzen Sie einen Brutto-Netto-Rechner für eine genaue Schätzung.

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