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wieviel ist der mindestlohn

Wieviel ist der Mindestlohn 2025, 2026 und 2027? Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt umrechnen

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € pro Stunde, was bei 40 Wochenstunden einem Bruttojahresgehalt von rund 28.832 € entspricht.

Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt umrechnen – mit aktuellen Mindestlohnwerten

Viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber stehen vor der Frage: Wie rechnet man einen Stundenlohn in ein Monats- oder Jahresgehalt um? Besonders wichtig ist dies im Zusammenhang mit dem gesetzlichen Mindestlohn, der regelmäßig angepasst wird. In diesem Artikel erfahren Sie, wieviel der Mindestlohn aktuell beträgt und wie Sie selbst die Umrechnung vornehmen können.

Die Umrechnungsformel einfach erklärt

Die grundlegende Formel lautet:

Jahresbruttogehalt = Stundenlohn × wöchentliche Arbeitsstunden × 52 Wochen

Monatsbruttogehalt = Jahresbruttogehalt ÷ 12

Die Annahme von 52 Wochen pro Jahr ist üblich, auch wenn das Jahr manchmal 52,14 Wochen hat. Für die meisten Gehaltsabrechnungen wird mit 52 Wochen gerechnet. Die wöchentliche Arbeitszeit ist vertraglich festgelegt – häufig 40 Stunden, aber auch 35, 38,5 oder 39 Stunden sind in Tarifverträgen üblich.

Beispiel: Bei einem Stundenlohn von 13,90 € und 40 Wochenstunden ergibt sich:

  • Jahresbrutto: 13,90 € × 40 × 52 = 28.912 €
  • Monatsbrutto: 28.912 € ÷ 12 ≈ 2.409 €

Nutzen Sie auch unseren Stundenlohn Umrechnen-Rechner für eine schnelle Berechnung.

Wieviel ist der Mindestlohn 2025, 2026 und 2027?

Die Mindestlohnkommission hat die Erhöhungen beschlossen, die nun gesetzlich umgesetzt werden:

  • 2025: 12,82 € pro Stunde → bei 40 Std./Woche: ca. 26.666 € brutto/Jahr, ca. 2.222 € brutto/Monat
  • 2026 (ab 1.1.): 13,90 € pro Stunde → ca. 28.832 € brutto/Jahr, ca. 2.403 € brutto/Monat
  • 2027 (ab 1.1.): 14,60 € pro Stunde → ca. 30.368 € brutto/Jahr, ca. 2.531 € brutto/Monat

Diese Werte basieren auf der On-Site-Referenz-DB und den Angaben von BMAS und Mindestlohnkommission. Bitte beachten Sie: Es handelt sich um Bruttobeträge ohne Zuschläge oder Sonderzahlungen.

Brutto vs. Netto – was bleibt übrig?

Das Nettogehalt hängt von vielen Faktoren ab: Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuer, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung. Eine grobe Faustregel: Bei Steuerklasse I (ledig, keine Kinder) bleiben etwa 60–70 % des Bruttos übrig. Bei einem Mindestlohn von 13,90 €/Std. (2.409 € brutto) wären das netto etwa 1.500–1.700 €. Für eine genaue Berechnung empfehlen wir einen Brutto-Netto-Rechner, den Sie in unserem Ratgeber finden.

Überstunden, Zuschläge und Sonderzahlungen

Die Umrechnung von Stundenlohn in Monatsgehalt gilt für die regelmäßige Arbeitszeit. Überstunden werden oft mit einem Zuschlag vergütet (z. B. 25 % oder 50 %). Auch Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit kann Zuschläge bringen. Diese sind nicht im Grundgehalt enthalten und müssen separat berechnet werden. Gleiches gilt für Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Boni – sie erhöhen das tatsächliche Jahreseinkommen, sind aber nicht Teil der monatlichen Grundvergütung.

Tarifliche Mindestlöhne und Branchenunterschiede

Der gesetzliche Mindestlohn ist die absolute Untergrenze. In vielen Branchen gelten höhere tarifliche Mindestlöhne, z. B. im Bauhauptgewerbe, in der Elektroindustrie oder im öffentlichen Dienst. Auch der Median-Bruttoverdienst für Vollzeitbeschäftigte liegt mit rund 45.000 € pro Jahr deutlich über dem Mindestlohnniveau (Destatis). Wer seinen Stundenlohn mit dem Branchendurchschnitt vergleichen möchte, findet in unseren Gehaltsdaten weitere Informationen.

Fazit

Die Umrechnung von Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt ist mit der einfachen Formel schnell erledigt. Wichtig ist, die tatsächliche Wochenarbeitszeit zu kennen und zwischen Brutto und Netto zu unterscheiden. Der gesetzliche Mindestlohn steigt in den nächsten Jahren deutlich an – von 12,82 € (2025) auf 14,60 € (2027). Wenn Sie wissen möchten, wieviel der Mindestlohn für Ihre persönliche Situation bedeutet, nutzen Sie unseren Rechner und informieren Sie sich über die aktuellen Regelungen.

Häufige Fragen

Wie rechne ich einen Stundenlohn in ein Monatsgehalt um?

Multiplizieren Sie den Stundenlohn mit den vereinbarten Wochenarbeitsstunden und dann mit 52 (Wochen pro Jahr). Teilen Sie das Ergebnis durch 12, um das monatliche Bruttogehalt zu erhalten. Beispiel: Bei 40 Wochenstunden und 13,90 €/Std. ergibt sich ein Jahresbrutto von 13,90 × 40 × 52 = 28.912 €, monatlich rund 2.409 €.

Wieviel ist der Mindestlohn 2026 netto?

Das Netto hängt von Ihrer persönlichen Steuerklasse und Sozialversicherung ab. Bei Steuerklasse I, ohne Kinder und ohne Kirchensteuer, bleiben von ca. 2.409 € brutto etwa 1.600–1.700 € netto übrig. Für eine genaue Berechnung nutzen Sie einen Brutto-Netto-Rechner.

Gelten die Mindestlohnbeträge auch für Minijobs?

Ja, der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer, auch für Minijobber. Allerdings ist die Verdienstgrenze für Minijobs (520 € monatlich) unabhängig vom Stundenlohn zu beachten. Wer mehr als 520 € verdient, muss in der Regel Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

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