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Stundenlohn in Monatsgehalt umrechnen: So geht's mit lexoffice Lohn und Gehalt
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto pro Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt das ein Jahresbrutto von rund 28.832 Euro.
Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt umrechnen – verständlich erklärt
Ob Sie als Arbeitnehmer Ihr Gehalt prüfen oder als Arbeitgeber Löhne kalkulieren: Die Umrechnung vom Stundenlohn in ein Monats- oder Jahresgehalt ist eine der häufigsten Fragen im Arbeitsalltag. Mit lexoffice Lohn und Gehalt lässt sich dieser Vorgang nicht nur nachvollziehen, sondern auch direkt in der Lohnabrechnung umsetzen. In diesem Artikel erfahren Sie die einfache Formel, wichtige Brutto-Netto-Unterschiede und wie der gesetzliche Mindestlohn Ihre Berechnung beeinflusst.
Die Grundformel: Vom Stundenlohn zum Jahresgehalt
Die Umrechnung basiert auf drei Größen: Stundenlohn, wöchentliche Arbeitszeit und Anzahl der Wochen pro Jahr. In Deutschland wird üblicherweise mit 52 Wochen gerechnet. Die Formel lautet:
Jahresbrutto = Stundenlohn × Wochenstunden × 52
Beispiel: Bei einem Stundenlohn von 15 Euro und einer 40-Stunden-Woche ergibt sich: 15 € × 40 × 52 = 31.200 € brutto pro Jahr.
Das monatliche Bruttogehalt erhalten Sie, indem Sie das Jahresgehalt durch 12 teilen: 31.200 € ÷ 12 = 2.600 € brutto pro Monat.
Diese Berechnung setzt ein verstetigtes Monatsgehalt voraus, das jeden Monat gleich hoch ist – unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Arbeitstage. Der BMAS-Mindestlohn-Rechner arbeitet ebenfalls mit dieser Methode und gibt das verstetigte Monatsgehalt aus.
Was ist mit Überstunden und Zuschlägen?
Die einfache Formel bildet nur die regelmäßige Arbeitszeit ab. Überstunden, Schichtzuschläge, Nachtarbeitszuschläge oder Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld müssen separat addiert werden. Auch Sachbezüge oder Gehaltsumwandlungen (z. B. Dienstwagen) verändern den effektiven Stundenlohn. Für eine präzise Berechnung empfiehlt sich ein Blick in den Arbeitsvertrag oder die Lohnabrechnung. Mit lexoffice Lohn und Gehalt können Sie solche Zuschläge korrekt erfassen und in die monatliche Abrechnung einfließen lassen.
Brutto vs. Netto – warum die Umrechnung nur der erste Schritt ist
Der errechnete Monats- oder Jahresbetrag ist immer der Bruttolohn. Was am Ende auf Ihrem Konto ankommt, hängt von mehreren Faktoren ab:
- Steuerklasse (I bis VI)
- Kinderfreibeträge und Kirchensteuer
- Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung)
- Zusatzbeiträge der Krankenkasse
Eine grobe Netto-Einordnung können Sie mit einem Brutto-Netto-Rechner vornehmen. Der Randstad-Stundenlohnrechner zeigt zusätzlich, wie Ihr Stundenlohn im Verhältnis zum aktuellen Mindestlohn steht – ein nützlicher Anhaltspunkt.
Der Mindestlohn als Untergrenze
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde. Das entspricht bei einer 40-Stunden-Woche:
- Monat: 13,90 € × 40 × 52 ÷ 12 ≈ 2.402,67 € brutto
- Jahr: 13,90 € × 40 × 52 ≈ 28.832 € brutto
Laut Destatis waren im April 2025 rund 12 % aller Jobs rechnerisch unterhalb dieser Grenze. Die Mindestlohnkommission hat bereits eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 beschlossen. Für einige Branchen gelten höhere branchenspezifische Mindestlöhne, etwa in der Pflege oder am Bau. Diese sind bei der Umrechnung gesondert zu berücksichtigen.
Typische Fallstricke bei der Umrechnung
- Unterschiedliche Wochenarbeitszeiten: Teilzeitkräfte arbeiten oft 20, 30 oder 35 Stunden. Passen Sie die Formel entsprechend an.
- Monatsgehalt vs. Stundenlohn: Manche Verträge geben ein festes Monatsgehalt vor, aus dem sich der Stundenlohn erst durch Rückrechnung ergibt. Hier hilft der Rechner auf unserer Seite.
- Zulagen: Einige Zuschläge (z. B. Gefahrenzulage) müssen in den Brutto-Stundenlohn einfließen, andere nicht. Der BMAS weist ausdrücklich darauf hin, dass der Mindestlohn-Rechner diese Besonderheiten nicht automatisch berücksichtigt.
Wie lexoffice Lohn und Gehalt die Umrechnung erleichtert
lexoffice Lohn und Gehalt ist eine cloudbasierte Lohnabrechnungssoftware, die speziell für kleine und mittlere Unternehmen entwickelt wurde. Sie können dort Stundenlöhne hinterlegen, Arbeitszeiten erfassen und automatisch Monats- oder Jahresgehälter berechnen lassen. Die Software prüft dabei die Einhaltung des Mindestlohns und berücksichtigt Sozialversicherungsbeiträge sowie Lohnsteuer. Das spart Zeit und reduziert Fehler – besonders wenn Sie mehrere Mitarbeiter mit unterschiedlichen Arbeitszeitmodellen haben.
Ein praktisches Feature: Sie geben den Stundenlohn und die wöchentliche Arbeitszeit ein, und lexoffice ermittelt das Bruttogehalt für die Abrechnung. Auch nachträgliche Änderungen wie Gehaltserhöhungen oder neue Mindestlohnstufen lassen sich einfach anpassen. So bleiben Sie immer auf der sicheren Seite.
Fazit
Die Umrechnung vom Stundenlohn in Monats- oder Jahresgehalt ist mit der Formel „Stundenlohn × Wochenstunden × 52“ schnell erledigt. Denken Sie daran, dass es sich um Bruttowerte handelt und individuelle Faktoren wie Steuerklasse und Zuschläge das Netto beeinflussen. Der gesetzliche Mindestlohn dient als wichtige Untergrenze – ab 2026 sind das 13,90 Euro pro Stunde. Für eine professionelle Lohnabrechnung empfiehlt sich der Einsatz von lexoffice Lohn und Gehalt, das die Umrechnung automatisiert und rechtliche Vorgaben einhält.
Weitere Informationen und praktische Rechner finden Sie auf unserem Ratgeber und in den Gehaltsdaten.
Häufige Fragen
Wie rechne ich meinen Stundenlohn in ein Monatsgehalt um?
Multiplizieren Sie Ihren Brutto-Stundenlohn mit Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit und dann mit 52 (Wochen pro Jahr). Teilen Sie das Ergebnis durch 12, um das monatliche Bruttogehalt zu erhalten. Beispiel: 15 €/Std. × 40 Std./Woche × 52 / 12 = 2.600 € brutto/Monat. Diese Formel gilt für ein verstetigtes Monatsgehalt ohne Überstunden.
Welche Rolle spielt der Mindestlohn bei der Umrechnung?
Der gesetzliche Mindestlohn (ab 1.1.2026: 13,90 €/Std.) ist die unterste Lohngrenze. Liegt Ihr Stundenlohn darunter, ist das nicht zulässig. Bei der Umrechnung in Monats- oder Jahresgehalt dient der Mindestlohn als Referenz: So können Sie prüfen, ob Ihr Gehalt den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der BMAS-Mindestlohn-Rechner hilft dabei.
Kann lexoffice Lohn und Gehalt bei der Umrechnung helfen?
Ja, lexoffice Lohn und Gehalt unterstützt Sie bei der korrekten Abrechnung von Stundenlöhnen und der Ermittlung von Bruttogehältern. Die Software berücksichtigt gesetzliche Vorgaben wie Mindestlohn und Sozialversicherungsbeiträge und erleichtert die Umrechnung von Stunden- in Monatslöhne – besonders nützlich für Arbeitgeber mit flexiblen Arbeitszeiten.
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