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Stundenlohn in Monatsgehalt umrechnen: So geht’s mit lexware lohn und gehalt

Bei 40 Wochenstunden und 13,90 € Mindestlohn ergibt sich ein Brutto-Monatsgehalt von rund 2.409 €.

Stundenlohn in Monats- oder Jahresgehalt umrechnen – die Formel einfach erklärt

Ob Sie als Arbeitnehmer Ihr Gehalt besser einschätzen oder als Arbeitgeber die Lohnkosten kalkulieren möchten: Die Umrechnung vom Stundenlohn in ein Monats- oder Jahresgehalt ist ein zentraler Schritt. Mit lexware lohn und gehalt können Sie diese Berechnung automatisiert durchführen – doch auch von Hand ist sie mit einer einfachen Formel machbar.

Die Standardformel für die Umrechnung

Die gebräuchlichste Formel basiert auf der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit und der Anzahl der Wochen im Jahr:

Monatsgehalt (brutto) = Stundenlohn × Wochenstunden × 52 / 12

Warum 52? Ein Jahr hat 52 Wochen. Warum durch 12? Weil das Jahr 12 Monate hat. So erhalten Sie einen gleichmäßigen Monatsdurchschnitt, der die unterschiedlich langen Monate ausgleicht. Diese Methode wird auch von der Mindestlohnkommission und dem BMAS empfohlen.

Beispiel:

  • Stundenlohn: 13,90 € (gesetzlicher Mindestlohn ab 1.1.2026)
  • Wochenarbeitszeit: 40 Stunden
  • Rechnung: 13,90 × 40 × 52 / 12 = 2.409,33 € brutto/Monat
  • Jahresgehalt: 2.409,33 × 12 = 28.912 € (gerundet 28.832 € laut exakter Rechnung mit 13,90 × 40 × 52)

Möchten Sie das Jahresgehalt direkt berechnen, nutzen Sie:

Jahresgehalt (brutto) = Stundenlohn × Wochenstunden × 52

Was ist mit Teilzeit oder wechselnden Stunden?

Die Formel funktioniert für jede Wochenstundenzahl. Bei einer 20-Stunden-Woche und 13,90 € ergibt sich:

  • Monat: 13,90 × 20 × 52 / 12 = 1.204,67 € brutto
  • Jahr: 13,90 × 20 × 52 = 14.456 € brutto

Arbeiten Sie unregelmäßig, empfiehlt sich ein festes Monatsgehalt, das auf einem Durchschnitt der letzten drei Monate basiert. Der Stundenlohn Umrechnen-Rechner auf unserer Seite hilft Ihnen dabei.

Brutto vs. Netto – was bleibt übrig?

Die Umrechnung liefert immer den Bruttobetrag. Was netto auf Ihrem Konto ankommt, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Steuerklasse (I bis VI)
  • Kinderfreibeträge
  • Kirchensteuer (ja/nein)
  • Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung

Eine grobe Faustregel: Bei Steuerklasse I und ohne Kirchensteuer bleiben etwa 60–70 % des Bruttos übrig. Für eine präzise Berechnung nutzen Sie einen Brutto-Netto-Rechner – viele Programme wie lexware lohn und gehalt enthalten diese Funktion.

Überstunden, Zuschläge und Sonderzahlungen

Die Formel gilt für die regelmäßige Arbeitszeit ohne Überstunden. Überstunden, Nacht-, Sonntags- oder Feiertagszuschläge müssen separat berechnet werden. Auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhöhen das tatsächliche Jahresgehalt, sind aber nicht im Stundenlohn enthalten. Der Ratgeber auf unserer Seite erklärt die Details.

Aktuelle Mindestlohnwerte im Überblick

Die Mindestlohnkommission hat die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns festgelegt:

Zeitraum Mindestlohn pro Stunde
2025 12,82 €
ab 1.1.2026 13,90 €
ab 1.1.2027 14,60 €

Diese Werte gelten bundesweit. In einigen Branchen (z. B. Pflege, Elektrohandwerk, Zeitarbeit) können höhere Branchenmindestlöhne gelten. Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber oder der zuständigen Gewerkschaft.

Warum lexware lohn und gehalt die Umrechnung erleichtert

Die Software lexware lohn und gehalt ist speziell für die Lohn- und Gehaltsabrechnung entwickelt. Sie berücksichtigt automatisch:

  • Aktuelle Mindestlöhne und Sozialversicherungsbeiträge
  • Individuelle Arbeitszeitmodelle (Vollzeit, Teilzeit, Minijob)
  • Zuschläge und Sonderzahlungen
  • Brutto-Netto-Berechnung mit allen Abzügen

Statt selbst zu rechnen, geben Sie einfach Stundenlohn und Wochenstunden ein – das Programm liefert das korrekte Monats- oder Jahresgehalt inklusive aller gesetzlichen Abgaben. Das spart Zeit und vermeidet Fehler.

Tipps für die Praxis

  • Verstetigtes Monatsgehalt: Viele Arbeitgeber zahlen ein gleichbleibendes Monatsgehalt, auch wenn die tatsächliche Stundenzahl schwankt. Der BMAS-Mindestlohnrechner zeigt, ob der Mindestlohn dabei eingehalten wird.
  • Minijob-Grenze: Die Verdienstgrenze für Minijobs ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Ab 2026 liegt sie bei 603 € monatlich (13,90 € × 43,33 Stunden).
  • Dokumentation: Bewahren Sie Ihre Arbeitszeitnachweise auf – besonders bei schwankender Arbeitszeit. Der Rechner auf unserer Seite hilft bei der Kontrolle.

Fazit

Die Umrechnung vom Stundenlohn in Monats- oder Jahresgehalt ist mit der einfachen Formel × Wochenstunden × 52 / 12 schnell erledigt. Denken Sie daran, dass es sich um Bruttowerte handelt und Zuschläge sowie individuelle Abzüge das Netto beeinflussen. Für eine professionelle und fehlerfreie Abrechnung empfiehlt sich der Einsatz von lexware lohn und gehalt – damit behalten Sie den Überblick über Löhne, Gehälter und gesetzliche Vorgaben.

Weitere Informationen zu Gehaltsdaten und Tarifübersichten finden Sie in unserem Bereich Gehaltsdaten.

Häufige Fragen

Wie rechne ich meinen Stundenlohn in ein Monatsgehalt um?

Die gängige Formel lautet: Monatsgehalt (brutto) = Stundenlohn × Wochenstunden × 52 / 12. Beispiel: Bei 40 Stunden pro Woche und 13,90 € Stundenlohn ergibt sich 13,90 × 40 × 52 / 12 = 2.409,33 € brutto pro Monat. Dies ist ein Durchschnittswert, da Monate unterschiedlich viele Arbeitstage haben.

Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Nettostundenlohn?

Der Bruttostundenlohn ist der vertraglich vereinbarte Lohn vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Der Nettostundenlohn ist das, was nach Abzügen auf Ihrem Konto landet. Die Höhe der Abzüge hängt von Ihrer Steuerklasse, Kirchensteuer, Krankenversicherung und anderen Faktoren ab. Eine grobe Netto-Einordnung liefert ein Brutto-Netto-Rechner, z. B. von Lexware.

Gilt der Mindestlohn auch für Teilzeit- und Minijobber?

Ja, der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren, unabhängig vom Beschäftigungsumfang. Auch Teilzeitkräfte, Minijobber und kurzfristig Beschäftigte haben Anspruch auf mindestens 13,90 € pro Stunde (Stand 2026). Die Minijob-Grenze steigt dynamisch mit dem Mindestlohn – ab 2026 auf 603 € monatlich.

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