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Mindestlohn ab Januar 2026: Neue Höhe, Umrechnung und Brutto-Übersicht

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 brutto 13,90 Euro pro Stunde.

Mindestlohn ab Januar 2026: Neue Höhe und Bedeutung

Zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Diese Anpassung wurde von der Mindestlohnkommission vorgeschlagen und durch das BMAS umgesetzt. Damit erhöht sich der Lohn für Millionen Beschäftigte, die im Niedriglohnsektor arbeiten. Gegenüber dem bisherigen Wert von 12,82 Euro (2025) bedeutet dies einen Schritt nach oben, auch wenn die Forderungen nach einem höheren Mindestlohn (z. B. 14 oder 15 Euro) weiter diskutiert werden.

Die Erhöhung betrifft alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach dem Mindestlohngesetz vergütet werden. Ausgenommen sind unter anderem Auszubildende, Langzeitarbeitslose in bestimmten Maßnahmen und Ehrenamtliche. Für die meisten Beschäftigten in Voll- und Teilzeit gilt jedoch der neue Satz.

Umrechnung von Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt

Um aus dem Stundenlohn das monatliche oder jährliche Bruttogehalt zu berechnen, verwenden Sie die folgende Faustformel:

Jahresbrutto = Stundenlohn × Wochenstunden × 52 Monatsbrutto = Jahresbrutto ÷ 12

Diese Formel geht von einer gleichmäßigen Arbeitszeit über das ganze Jahr aus. Sie berücksichtigt keine Überstunden, Zuschläge oder Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Die Umrechnung dient als grobe Orientierung.

Beispiele für den Mindestlohn ab Januar 2026

  • Vollzeit (40 Std./Woche): 13,90 € × 40 × 52 = 28.832 € brutto/Jahr → ca. 2.402,67 € brutto/Monat
  • Teilzeit (30 Std./Woche): 13,90 € × 30 × 52 = 21.684 € brutto/Jahr → ca. 1.807 € brutto/Monat
  • Teilzeit (20 Std./Woche): 13,90 € × 20 × 52 = 14.456 € brutto/Jahr → ca. 1.204,67 € brutto/Monat

Diese Werte sind Bruttobeträge. Die tatsächliche Auszahlung hängt von Abzügen ab (siehe nächster Abschnitt).

Brutto und Netto: Was bleibt vom Mindestlohn?

Vom Bruttogehalt werden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Die Höhe der Abzüge variiert je nach:

  • Steuerklasse (I bis VI)
  • Kinderfreibeträgen
  • Kirchensteuer (ja/nein)
  • Krankenkasse (Zusatzbeitrag)
  • Bundesland (Sozialversicherungssätze)

Eine pauschale Netto-Angabe ist daher nicht seriös möglich. Als grobe Faustregel können Sie bei Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer, mit einem Nettoanteil von etwa 60–70 % des Bruttos rechnen. Für eine genauere Berechnung empfehlen wir einen offiziellen Brutto-Netto-Rechner oder die Beratung durch einen Lohnsteuerhilfeverein.

Beispiel: Bei einem Monatsbrutto von 2.402,67 € (40 Std., Mindestlohn 2026) könnte das Netto je nach Situation zwischen etwa 1.440 € und 1.680 € liegen. Diese Spanne ist nur eine grobe Orientierung – Ihre tatsächlichen Abzüge können abweichen.

Überstunden und Zuschläge beim Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn gilt pro Arbeitsstunde. Überstunden müssen mindestens mit dem Mindestlohn vergütet werden, sofern keine tariflichen oder vertraglichen Regelungen einen höheren Satz vorsehen. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit kommen zusätzlich zum Mindestlohn hinzu – sie ersetzen ihn nicht. Das bedeutet: Auch wenn Sie nachts arbeiten, muss der Grundlohn mindestens 13,90 € betragen, und die Zuschläge werden obendrauf gezahlt.

Beachten Sie: Bei einer 40-Stunden-Woche sind Überstunden erst ab der 41. Stunde im Monat zuschlagspflichtig, es sei denn, Ihr Arbeitsvertrag regelt etwas anderes. Der Mindestlohn ist immer die Untergrenze – viele Tarifverträge liegen deutlich darüber.

Fazit

Der Mindestlohn ab Januar 2026 von 13,90 Euro brutto pro Stunde bringt eine spürbare Erhöhung für Beschäftigte im Niedriglohnsektor. Mit der Faustformel können Sie Ihr ungefähres Monats- oder Jahresbrutto selbst berechnen. Denken Sie daran, dass es sich um Bruttowerte handelt – das Netto hängt von Ihrer persönlichen Steuersituation ab.

Nutzen Sie für Ihre individuelle Umrechnung auch unseren Stundenlohn Umrechnen-Service oder den Rechner für eine schnelle Kalkulation. Weitere Informationen zu Gehaltsdaten und Tarifen finden Sie in unserem Ratgeber.

Bleiben Sie informiert: Die Mindestlohnkommission wird die nächste Anpassung für 2027 rechtzeitig bekannt geben. Schauen Sie regelmäßig auf unserer Seite vorbei, um auf dem Laufenden zu bleiben.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn ab Januar 2026?

Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland brutto 13,90 Euro pro Stunde. Dies wurde von der Mindestlohnkommission empfohlen und per Verordnung umgesetzt.

Wie berechne ich mein Monatsgehalt aus dem Mindestlohn?

Multiplizieren Sie den Stundenlohn mit Ihren vertraglichen Wochenstunden und dann mit 52 (Wochen pro Jahr). Teilen Sie das Ergebnis durch 12, um das monatliche Bruttogehalt zu erhalten. Beispiel: 13,90 € × 40 Std./Woche × 52 = 28.832 € pro Jahr; geteilt durch 12 ergibt ca. 2.402,67 € brutto pro Monat.

Was bleibt netto vom Mindestlohn übrig?

Das Nettogehalt hängt stark von Ihrer persönlichen Situation ab: Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Eine grobe Orientierung: Bei Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer, liegt der Nettoanteil etwa bei 60–70 % des Bruttos. Nutzen Sie einen Brutto-Netto-Rechner für eine individuelle Schätzung.

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