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ab wann steigt der mindestlohn

Ab wann steigt der Mindestlohn? Termine, Umrechnung und Brutto-Übersicht

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro pro Stunde (brutto).

Ab wann steigt der Mindestlohn? Alle Termine im Überblick

Viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber fragen sich: Ab wann steigt der Mindestlohn? Die Antwort liefert die Mindestlohnkommission, die regelmäßig Anpassungen empfiehlt. Derzeit (2025) liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,82 Euro brutto pro Stunde. Die nächste Erhöhung erfolgt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro. Ein weiterer Schritt folgt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Diese Termine sind verbindlich und wurden vom Bundeskabinett beschlossen.

Warum steigt der Mindestlohn?

Die Mindestlohnkommission, ein unabhängiges Gremium aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern sowie Wissenschaftlern, bewertet regelmäßig die wirtschaftliche Entwicklung und schlägt Anpassungen vor. Ziel ist es, die Kaufkraft zu erhalten und gleichzeitig die Beschäftigung nicht zu gefährden. Die letzte Empfehlung sah eine zweistufige Erhöhung vor, die die Bundesregierung übernommen hat.

Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt umrechnen

Um den Mindestlohn in ein monatliches oder jährliches Bruttogehalt umzurechnen, verwenden Sie die folgende Faustformel:

  • Jahresbrutto = Stundenlohn × wöchentliche Arbeitsstunden × 52
  • Monatsbrutto = Jahresbrutto ÷ 12

Die Annahme von 52 Wochen pro Jahr ist üblich, auch wenn manche Monate mehr oder weniger Arbeitstage haben. Für eine Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden ergeben sich folgende Werte:

Zeitraum Stundenlohn Jahresbrutto (40 Std./Woche) Monatsbrutto (40 Std./Woche)
2025 12,82 € ca. 26.666 € ca. 2.222 €
ab 1.1.2026 13,90 € ca. 28.832 € ca. 2.403 €
ab 1.1.2027 14,60 € ca. 30.368 € ca. 2.531 €

Bei Teilzeit oder anderen Wochenstunden passen Sie die Formel einfach an: Ersetzen Sie die 40 durch Ihre tatsächliche Stundenzahl. Beispiel: Bei 30 Stunden pro Woche und dem Mindestlohn 2026 (13,90 €) ergibt sich ein Jahresbrutto von 13,90 × 30 × 52 = 21.684 €, monatlich etwa 1.807 €.

Brutto vs. Netto – was bleibt übrig?

Alle genannten Beträge sind Bruttowerte. Das Nettogehalt, das Sie tatsächlich ausgezahlt bekommen, ist niedriger. Abgezogen werden:

  • Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Kirchensteuer)
  • Solidaritätszuschlag (bei höheren Einkommen)
  • Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung)

Eine grobe Netto-Einordnung: Bei Steuerklasse I, ohne Kinder und ohne Kirchensteuer, bleiben von einem Bruttomonatsgehalt von 2.403 € (Mindestlohn 2026, 40 Std.) etwa 1.650–1.750 € netto übrig. Dieser Wert variiert stark – nutzen Sie für eine genaue Berechnung einen Brutto-Netto-Rechner.

Überstunden und Zuschläge

Der Mindestlohn gilt als unterste Grenze. Überstunden, Nacht-, Sonntags- oder Feiertagszuschläge müssen zusätzlich zum Mindestlohn gezahlt werden, sofern tarifliche oder arbeitsvertragliche Regelungen nichts anderes vorsehen. Auch Schichtzulagen erhöhen den effektiven Stundenlohn. Achten Sie darauf, dass Ihr Arbeitgeber diese Leistungen korrekt abrechnet.

Weitere Informationen und Rechner

Möchten Sie Ihren eigenen Stundenlohn umrechnen oder verschiedene Szenarien durchspielen? Nutzen Sie unseren Stundenlohn Umrechnen Rechner für eine schnelle Umrechnung. Im Rechner können Sie auch individuelle Wochenstunden eingeben und Brutto- sowie grobe Netto-Werte ermitteln.

Fazit

Die Frage „Ab wann steigt der Mindestlohn?“ ist klar beantwortet: zum 1. Januar 2026 und zum 1. Januar 2027. Die Erhöhungen bringen spürbare Verbesserungen für Beschäftigte im Niedriglohnsektor. Denken Sie bei der Umrechnung in Monats- oder Jahresgehälter stets daran, dass es sich um Bruttobeträge handelt und dass Ihre tatsächliche Arbeitszeit entscheidend ist. Prüfen Sie Ihre Abrechnung und lassen Sie sich bei Unklarheiten von Ihrem Arbeitgeber oder der zuständigen Gewerkschaft beraten.

Häufige Fragen

Wann steigt der Mindestlohn das nächste Mal?

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde. Eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro folgt zum 1. Januar 2027. Diese Termine wurden von der Mindestlohnkommission empfohlen und vom BMAS umgesetzt.

Wie rechne ich den Mindestlohn in ein Monatsgehalt um?

Nehmen Sie den Stundenlohn, multiplizieren Sie ihn mit Ihren wöchentlichen Arbeitsstunden und dann mit 52 (Wochen pro Jahr). Teilen Sie das Ergebnis durch 12, um das monatliche Bruttogehalt zu erhalten. Beispiel bei 40 Stunden: 13,90 € × 40 × 52 ÷ 12 = etwa 2.402 Euro brutto pro Monat.

Ist der Mindestlohn brutto oder netto?

Der gesetzliche Mindestlohn ist ein Bruttostundenlohn. Das bedeutet, dass von diesem Betrag noch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgehen. Wie viel netto übrig bleibt, hängt von Ihrer Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Kirchensteuer und weiteren Faktoren ab.

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