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Mindestlohn-Erhöhung 2026 und 2027: Neue Stundenlöhne und was sie für Ihr Gehalt bedeuten
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro pro Stunde – bei 40 Wochenstunden ergibt das rund 28.832 Euro (2026) bzw. 30.368 Euro (2027) brutto im Jahr.
Die Mindestlohn-Erhöhung 2026 und 2027: Was Sie wissen müssen
Die Mindestlohn-Erhöhung ist ein zentrales Thema für Millionen Beschäftigte in Deutschland. Nachdem der gesetzliche Mindestlohn 2025 bei 12,82 Euro pro Stunde lag, steigt er zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro pro Stunde. Diese Anpassungen basieren auf den Empfehlungen der Mindestlohnkommission und wurden vom BMAS übernommen. Für Arbeitnehmer bedeutet das eine spürbare Steigerung des Bruttoeinkommens – vorausgesetzt, sie arbeiten zu den üblichen Wochenarbeitszeiten.
Die aktuellen Stufen im Überblick
- 2025: 12,82 €/Std. → ca. 26.666 € brutto/Jahr (40 Std./Woche)
- 2026: 13,90 €/Std. → ca. 28.832 € brutto/Jahr (40 Std./Woche)
- 2027: 14,60 €/Std. → ca. 30.368 € brutto/Jahr (40 Std./Woche)
Die Erhöhung um rund 8,4 % von 2025 auf 2026 und weitere 5 % von 2026 auf 2027 ist die Folge der gesetzlichen Dynamik, die die Tarifentwicklung abbildet. Wer weniger als 40 Stunden pro Woche arbeitet, etwa in Teilzeit, erhält entsprechend niedrigere Monats- und Jahresbeträge. Unser Stundenlohn Umrechnen-Rechner hilft Ihnen, Ihren persönlichen Wert zu ermitteln.
Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt umrechnen
Die Umrechnung von Stundenlohn auf Monats- oder Jahresgehalt ist einfach, aber Sie müssen die Wochenstunden kennen. Die Standardformel lautet:
Jahresbrutto = Stundenlohn × Wochenstunden × 52 Monatsbrutto = Jahresbrutto ÷ 12
Beispiel Vollzeit (40 Stunden/Woche)
- Mindestlohn 2026 (13,90 €): 13,90 × 40 × 52 = 28.912 € brutto/Jahr → 2.409 € brutto/Monat (gerundet).
- Mindestlohn 2027 (14,60 €): 14,60 × 40 × 52 = 30.368 € brutto/Jahr → 2.531 € brutto/Monat.
Beispiel Teilzeit (20 Stunden/Woche)
- 2026: 13,90 × 20 × 52 = 14.456 € brutto/Jahr → 1.205 € brutto/Monat.
- 2027: 14,60 × 20 × 52 = 15.184 € brutto/Jahr → 1.265 € brutto/Monat.
Beachten Sie: Diese Beträge sind Bruttowerte. Das tatsächliche Nettoeinkommen hängt von Ihrer Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen ab. Eine grobe Orientierung: Bei Steuerklasse I und 40 Wochenstunden (13,90 €) liegt der Nettolohn bei etwa 1.800–1.900 € monatlich. Nutzen Sie unseren Ratgeber für detaillierte Brutto-Netto-Vergleiche.
Brutto vs. Netto: Was bleibt vom Mindestlohn?
Der gesetzliche Mindestlohn ist ein Bruttostundenlohn. Das bedeutet, dass von diesem Betrag noch Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden. Die Abzüge setzen sich zusammen aus:
- Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse und Höhe des Einkommens)
- Solidaritätszuschlag (entfällt meist bei niedrigen Einkommen)
- Kirchensteuer (falls Mitglied)
- Krankenversicherung (ca. 14,6 % + Zusatzbeitrag, Arbeitnehmeranteil ~7,3 %)
- Pflegeversicherung (ca. 3,05 % bzw. 3,4 % für Kinderlose)
- Rentenversicherung (18,6 %, Arbeitnehmeranteil 9,3 %)
- Arbeitslosenversicherung (2,6 %, Arbeitnehmeranteil 1,3 %)
Bei Mindestlohnniveau sind die Abzüge vergleichsweise gering, da ein Teil des Einkommens unter dem Grundfreibetrag liegt. Dennoch sollten Sie immer eine individuelle Berechnung durchführen. Der Rechner auf unserer Seite kann Ihnen dabei helfen.
Überstunden und Zuschläge beim Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn gilt für jede geleistete Arbeitsstunde. Überstunden müssen ebenfalls mindestens mit 13,90 € (2026) bzw. 14,60 € (2027) vergütet werden – es sei denn, ein Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag sieht eine höhere Vergütung vor. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit kommen obendrauf und sind nicht im Mindestlohn enthalten. Das bedeutet: Auch wenn Ihr Grundlohn dem Mindestlohn entspricht, haben Sie Anspruch auf die gesetzlichen Zuschläge (z. B. 25 % für Nachtarbeit).
Fazit: Mindestlohn-Erhöhung als Chance zur Neuberechnung
Die Mindestlohn-Erhöhung auf 13,90 € (2026) und 14,60 € (2027) bringt für viele Beschäftigte ein höheres Bruttoeinkommen. Nutzen Sie die Umrechnungsformeln, um Ihr persönliches Monats- oder Jahresgehalt zu ermitteln. Denken Sie daran, dass die tatsächliche Auszahlung von Ihrer Wochenarbeitszeit und Ihren persönlichen Abzügen abhängt. Bei Unsicherheiten hilft ein Blick in Ihren Arbeitsvertrag oder eine Beratung durch die zuständige Gewerkschaft. Weitere Informationen zu Gehaltsdaten und Tarifübersichten finden Sie in unserem Themen-Bereich.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn ab 2026?
Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro pro Stunde. Diese Erhöhungen wurden von der Mindestlohnkommission empfohlen und vom BMAS übernommen.
Wie berechne ich mein Monatsgehalt aus dem Stundenlohn?
Multiplizieren Sie Ihren Stundenlohn mit Ihren wöchentlichen Arbeitsstunden und dann mit 52 (Wochen pro Jahr). Teilen Sie das Ergebnis durch 12, um das monatliche Bruttogehalt zu erhalten. Beispiel: 13,90 € × 40 Std./Woche × 52 ÷ 12 = etwa 2.402 € brutto/Monat.
Was bleibt vom Mindestlohn netto übrig?
Das Nettoeinkommen hängt von Ihrer Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen ab. Bei Steuerklasse I und 40 Wochenstunden (13,90 €/Std.) können Sie mit rund 1.800–1.900 € netto pro Monat rechnen. Eine genaue Berechnung bietet der Brutto-Netto-Rechner.
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