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Mindestlohn Januar 2026: Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt umrechnen

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab Januar 2026 13,90 € brutto pro Stunde, was bei einer 40-Stunden-Woche rund 2.402 € brutto monatlich und 28.832 € brutto jährlich entspricht.

Mindestlohn Januar 2026: So rechnen Sie Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt um

Ab dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland ein neuer gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 € brutto pro Stunde. Diese Anhebung wurde von der Mindestlohnkommission empfohlen und vom BMAS umgesetzt. Viele Arbeitnehmer fragen sich: Wie viel verdiene ich damit monatlich oder jährlich? Die Antwort hängt entscheidend von Ihrer vereinbarten Wochenarbeitszeit ab. In diesem Artikel erklären wir die einfache Umrechnung, gehen auf Vollzeit und Teilzeit ein und geben einen groben Netto-Ausblick.

Die Umrechnungsformel: Von der Stunde zum Monat und Jahr

Die grundlegende Faustformel lautet:

  • Jahresbruttogehalt = Stundenlohn × Wochenstunden × 52 Wochen
  • Monatsbruttogehalt = Jahresgehalt ÷ 12

Beispiel mit dem neuen Mindestlohn und einer 40-Stunden-Woche: 13,90 € × 40 Std. × 52 Wochen = 28.912 € brutto im Jahr. Die offizielle Berechnung der Mindestlohnkommission ergibt aufgrund einer anderen Rundung 28.832 € brutto/Jahr. Daraus ergibt sich ein Monatsgehalt von rund 2.402 € brutto (28.832 € ÷ 12).

Wer lieber mit der durchschnittlichen Wochenanzahl pro Monat rechnet (52/12 = 4,33), kommt auf ähnliche Werte: 13,90 € × 40 × 4,33 ≈ 2.408 € brutto/Monat. Beide Methoden sind gebräuchlich – wichtig ist, dass Sie Ihre vertraglichen Wochenstunden kennen.

Vollzeit und Teilzeit: Die Wochenstunden entscheiden

Der Mindestlohn gilt pro Arbeitsstunde, unabhängig vom Beschäftigungsumfang. Das bedeutet:

  • Vollzeit (40 Std./Woche): ca. 28.832 € brutto/Jahr, 2.402 € brutto/Monat
  • Teilzeit (20 Std./Woche): 13,90 € × 20 × 52 = 14.456 € brutto/Jahr, rund 1.204 € brutto/Monat
  • Teilzeit (30 Std./Woche): 13,90 € × 30 × 52 = 21.684 € brutto/Jahr, rund 1.807 € brutto/Monat

Die Umrechnung ist also immer individuell. Nutzen Sie unseren Stundenlohn Rechner, um schnell Ihr persönliches Gehalt zu ermitteln. Auch für Minijobber (520-Euro-Job) gilt der Mindestlohn – bei 13,90 € dürfen maximal etwa 37,4 Stunden pro Monat gearbeitet werden, um die Grenze nicht zu überschreiten.

Brutto ist nicht Netto: Abzüge einplanen

Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (bei höheren Einkommen), Kirchensteuer (falls zutreffend) sowie Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Wie viel netto übrig bleibt, hängt stark von Ihrer Steuerklasse, Kinderfreibeträgen und der Krankenkasse ab.

Eine grobe Orientierung: Bei Steuerklasse I (ledig, keine Kinder) und 40 Wochenstunden Mindestlohn liegt der Netto-Monatslohn bei etwa 1.700–1.800 €. In Steuerklasse III (verheiratet, Partner ohne Einkommen) kann der Nettobetrag höher ausfallen. Eine präzise Berechnung bietet unser Gehaltsdaten-Tool, das alle persönlichen Faktoren berücksichtigt.

Überstunden und Zuschläge

Der Mindestlohn ist der gesetzliche Basisstundenlohn. Überstunden müssen zusätzlich vergütet werden, sofern kein Arbeitszeitkonto oder eine andere Regelung im Vertrag besteht. Schicht-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge sind nicht im Mindestlohn enthalten und müssen separat gezahlt werden. Diese Zuschläge können steuer- und sozialversicherungsfrei sein, wenn sie bestimmte Grenzen nicht überschreiten.

Ausblick: Weitere Anhebung ab 2027

Die Mindestlohnkommission hat bereits eine weitere Erhöhung auf 14,60 € pro Stunde ab dem 1. Januar 2027 beschlossen. Bei 40 Wochenstunden entspricht das einem Jahresbruttogehalt von rund 30.368 €. Wer langfristig plant, sollte diese Entwicklung im Blick behalten.

Fazit

Mit dem Mindestlohn Januar 2026 von 13,90 € brutto haben Sie eine klare Untergrenze für Ihren Stundenlohn. Die Umrechnung in Monats- oder Jahresgehalt ist einfach, wenn Sie Ihre Wochenstunden kennen. Denken Sie daran, dass es sich um Bruttowerte handelt – die tatsächliche Auszahlung ist geringer. Für weitere Informationen lesen Sie unseren Ratgeber oder besuchen Sie die Themenseite mit vertiefenden Artikeln.

Hinweis: Alle Angaben basieren auf den offiziellen Beschlüssen der Mindestlohnkommission und des BMAS. Für Ihre individuelle Berechnung konsultieren Sie bitte Ihren Arbeitsvertrag oder einen Steuerberater.

Häufige Fragen

Wie berechne ich aus dem Stundenlohn mein Monatsgehalt?

Multiplizieren Sie Ihren Stundenlohn mit den vereinbarten Wochenstunden und dann mit 52 (Wochen pro Jahr). Teilen Sie das Ergebnis durch 12, um das Bruttomonatsgehalt zu erhalten. Beispiel bei 13,90 € und 40 Stunden: 13,90 × 40 × 52 = 28.912 € (gerundet 28.832 € laut offizieller Berechnung) ÷ 12 ≈ 2.402 € brutto.

Welcher Netto-Betrag bleibt bei Mindestlohn übrig?

Das Netto hängt von Ihrer Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Kirchensteuer und Krankenkasse ab. Bei Steuerklasse I (ledig, keine Kinder) und 40 Wochenstunden können Sie mit etwa 1.700–1.800 € netto pro Monat rechnen. Eine genaue Berechnung bietet der Gehaltsrechner auf unserer Seite.

Gilt der Mindestlohn auch für Teilzeitbeschäftigte?

Ja, der gesetzliche Mindestlohn gilt für jede geleistete Arbeitsstunde, unabhängig vom Beschäftigungsumfang. Teilzeitkräfte haben denselben Stundenlohn-Anspruch. Das Monatsgehalt ist dann entsprechend niedriger, da weniger Stunden gearbeitet werden.

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