mindestlohn unter 18
Mindestlohn unter 18: Was gilt für Jugendliche? Stundenlohn umrechnen und Brutto verstehen
Für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt der gesetzliche Mindestlohn nicht; die tatsächlichen Verdienste variieren stark und liegen oft unter 13,9 €/Std.
Mindestlohn unter 18: Was gilt für Jugendliche?
Viele junge Menschen in Deutschland gehen neben der Schule oder in den Ferien arbeiten. Dabei stellt sich oft die Frage: Gilt der gesetzliche Mindestlohn auch für unter 18-Jährige? Die Antwort ist nicht ganz einfach, denn das Mindestlohngesetz (MiLoG) sieht Ausnahmen vor. In diesem Artikel erklären wir, was beim mindestlohn unter 18 zu beachten ist, wie Sie Stundenlöhne korrekt in Monats- und Jahresgehälter umrechnen und was vom Brutto am Ende netto übrig bleibt.
Gesetzlicher Mindestlohn und die Ausnahme für unter 18-Jährige
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 13,9 € pro Stunde (laut BMAS und Mindestlohnkommission). Ab 2027 steigt er auf 14,6 €. Doch diese Werte gelten nicht für alle Arbeitnehmer. Nach §22 MiLoG sind Jugendliche unter 18 Jahren, die noch keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, vom Anwendungsbereich ausgenommen. Das bedeutet: Sie dürfen rechtlich weniger als den Mindestlohn verdienen.
Allerdings gibt es andere Schutzmechanismen: Für Auszubildende gilt eine Mindestausbildungsvergütung (2025: 682 € im Monat, steigend). Für andere Tätigkeiten, etwa in Minijobs oder als Aushilfe, gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätze sowie tarifliche Vereinbarungen. In der Praxis liegen die Stundenlöhne für unter 18-Jährige oft zwischen 8 und 12 Euro, je nach Branche, Region und Arbeitgeber. Das Statistische Bundesamt weist darauf hin, dass die Verdienste in dieser Altersgruppe stark streuen.
Stundenlohn umrechnen in Monats- und Jahresgehalt
Unabhängig davon, ob der Mindestlohn gilt oder nicht, die Umrechnung eines Stundenlohns in ein Monats- oder Jahresgehalt folgt immer derselben einfachen Formel. Sie benötigen zwei Angaben: den Stundenlohn und die wöchentliche Arbeitszeit. Die Standardannahme für Vollzeit sind 40 Stunden pro Woche, aber viele Jugendliche arbeiten in Teilzeit mit 20 oder 30 Stunden.
Formel:
- Jahresbrutto = Stundenlohn × Wochenstunden × 52
- Monatsbrutto = Jahresbrutto ÷ 12
Beispiel 1: Ein 17-Jähriger arbeitet 20 Stunden pro Woche in einem Supermarkt und erhält 10 € pro Stunde.
- Jahresbrutto: 10 € × 20 × 52 = 10.400 €
- Monatsbrutto: 10.400 € ÷ 12 ≈ 867 €
Beispiel 2: Ein 16-Jähriger jobbt in den Ferien 8 Wochen lang mit 30 Stunden pro Woche zu 9 €/Std. (kurzfristige Beschäftigung).
- Jahresbrutto (nur für diesen Zeitraum): 9 € × 30 × 8 = 2.160 € (entspricht etwa 180 € pro Monat, wenn aufs Jahr verteilt)
Wichtig: Die Umrechnung ist immer eine Brutto-Betrachtung. Überstunden, Schichtzuschläge oder Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld sind nicht enthalten. Nutzen Sie für Ihre eigene Berechnung gerne unseren Stundenlohn Umrechnen-Rechner.
Brutto und Netto: Was bleibt übrig?
Vom Bruttogehalt werden Steuern und Sozialabgaben abgezogen. Bei geringen Einkommen, wie sie für unter 18-Jährige typisch sind, fällt oft keine Lohnsteuer an – der Grundfreibetrag (2025: 11.784 €) liegt über den meisten Jahresverdiensten in dieser Altersgruppe. Dennoch müssen Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden, sofern keine Befreiung vorliegt (z. B. bei kurzfristiger Beschäftigung).
- Rentenversicherung: ca. 18,6 % (Arbeitnehmeranteil ~9,3 %)
- Krankenversicherung: ca. 14,6 % + Zusatzbeitrag (Arbeitnehmeranteil ~7,3 % + 1,7 %)
- Pflegeversicherung: ca. 3,05 % (Kinderlose ab 23: 3,4 %)
- Arbeitslosenversicherung: ca. 2,6 %
Bei einem Monatsbrutto von 867 € (Beispiel 1) ergibt sich ein Netto von etwa 700–750 €, abhängig von Steuerklasse und Krankenkasse. Eine genaue Berechnung kann nur ein Brutto-Netto-Rechner oder Steuerberater liefern. Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber.
Fazit
Der mindestlohn unter 18 ist eine Ausnahme: Der gesetzliche Mindestlohn gilt nicht für Jugendliche ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Dennoch sollten Sie Ihren Stundenlohn kennen und in Monats- und Jahreswerte umrechnen können, um Ihr Einkommen realistisch einzuschätzen. Die Formel ist einfach: Stundenlohn × Wochenstunden × 52 = Jahresbrutto. Denken Sie daran, dass Netto-Angaben immer individuell sind. Prüfen Sie Ihren Vertrag und informieren Sie sich bei offiziellen Stellen wie der Mindestlohnkommission oder dem BMAS.
Besuchen Sie auch unsere Seite Gehaltsdaten für weitere Orientierungswerte.
Häufige Fragen
Gilt der Mindestlohn auch für unter 18-Jährige?
Nein, der gesetzliche Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz gilt nicht für Jugendliche unter 18 Jahren, die noch keine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Sie können daher einen Stundenlohn erhalten, der unter dem allgemeinen Mindestlohn liegt. Allerdings gelten für Auszubildende separate Mindestvergütungen, und auch für andere Jugendliche gibt es Schutzbestimmungen wie das Jugendarbeitsschutzgesetz.
Wie rechne ich einen Stundenlohn unter 18 in ein Monatsgehalt um?
Die Umrechnung erfolgt immer gleich: Multiplizieren Sie den Stundenlohn mit den vereinbarten Wochenstunden und dann mit 52 (Wochen pro Jahr). Teilen Sie das Ergebnis durch 12, um das monatliche Bruttogehalt zu erhalten. Beispiel: Bei 10 €/Std. und 20 Wochenstunden ergibt sich ein Jahresbrutto von 10 € × 20 × 52 = 10.400 €, monatlich etwa 867 € brutto.
Was bleibt netto von einem geringen Stundenlohn übrig?
Bei geringem Einkommen (z. B. unter 1.000 € brutto/Monat) fällt meist keine Lohnsteuer an, aber Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung) werden fällig. Die genaue Nettohöhe hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer und ob Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, ab. Für eine grobe Orientierung können Sie einen Brutto-Netto-Rechner nutzen, aber eine verbindliche Auskunft gibt nur der Steuerberater.
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