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Minijob Stundenlohn 2026: Aktuelle Werte und Umrechnung in Monats- und Jahresgehalt

Der gesetzliche Mindestlohn 2026 beträgt 13,9 €/Std., woraus sich bei 40 Monatsstunden ein Brutto-Monatslohn von 556 € ergibt (voraussichtliche Minijob-Grenze).

Minijob Stundenlohn 2026: Was Sie wissen müssen

Der Minijob Stundenlohn 2026 steht im Fokus vieler Arbeitnehmer und Arbeitgeber, denn zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,9 € pro Stunde. Diese Anpassung hat direkte Auswirkungen auf die Verdienstgrenze für Minijobs (geringfügige Beschäftigung). In diesem Artikel erklären wir, wie Sie den Stundenlohn in Monats- und Jahresgehälter umrechnen, welche Wochenstunden-Annahmen typisch sind und worauf Sie bei Brutto- und Netto-Betrachtungen achten sollten.

Aktuelle Werte: Mindestlohn und Minijob-Grenze 2026

Laut Beschluss der Mindestlohnkommission und Bestätigung durch das BMAS beträgt der gesetzliche Mindestlohn ab 1. Januar 2026 13,9 € brutto pro Stunde. Die Minijob-Grenze (monatliche Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigung) ist an diesen Mindestlohn gekoppelt. Üblich ist eine Berechnung auf Basis von 40 Arbeitsstunden pro Monat (ca. 10 Stunden pro Woche). Daraus ergibt sich voraussichtlich eine neue Minijob-Grenze von 556 € brutto monatlich (13,9 € × 40).

Zum Vergleich: 2025 liegt der Mindestlohn bei 12,82 €/Std. und die Minijob-Grenze bei 538 €. Die Erhöhung um rund 8,4 % bringt Minijobbern etwas mehr Geld – allerdings sinkt bei gleichbleibender monatlicher Grenze die maximal mögliche Arbeitszeit, wenn der Stundenlohn steigt. Wer also weiterhin 556 € verdienen möchte, muss bei 13,9 €/Std. genau 40 Stunden pro Monat arbeiten.

Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt umrechnen

Die Umrechnung von Stundenlohn in Monats- oder Jahresgehalt folgt einer einfachen Faustformel:

  • Jahresbrutto = Stundenlohn × Wochenarbeitsstunden × 52
  • Monatsbrutto = Jahresbrutto ÷ 12

Beispiel für einen Minijob mit 10 Wochenstunden (40 Monatsstunden) bei 13,9 €/Std.:

  • Jahresbrutto: 13,9 € × 10 × 52 = 7.228 €
  • Monatsbrutto: 7.228 € ÷ 12 ≈ 602 € (hier liegt man über der Minijob-Grenze, daher ist bei 10 Wochenstunden der Minijob-Status gefährdet – tatsächlich müsste die Wochenstundenzahl reduziert werden, um unter 556 €/Monat zu bleiben)

Für eine Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden ergibt sich:

  • Jahresbrutto: 13,9 € × 40 × 52 = 28.912 €
  • Monatsbrutto: 28.912 € ÷ 12 ≈ 2.409 €

Diese Umrechnungen sind Brutto-Werte ohne Abzüge. Die tatsächliche Netto-Auszahlung hängt von Steuerklasse, Sozialversicherungsbeiträgen und anderen Faktoren ab. Eine grobe Netto-Einordnung: Bei einem Minijob fallen pauschale Abgaben des Arbeitgebers an, der Arbeitnehmer ist jedoch in der Regel sozialversicherungsfrei (Ausnahme: Rentenversicherungspflicht auf Antrag).

Wochenstunden-Annahmen: Teilzeit vs. Vollzeit

Die Wahl der Wochenstunden ist entscheidend für die Umrechnung. Im Minijob-Sektor sind folgende Modelle typisch:

  • 40 Stunden pro Monat (ca. 10 Std./Woche) – klassischer Minijob, oft in Gastronomie, Reinigung oder Einzelhandel.
  • 20 Stunden pro Monat (ca. 5 Std./Woche) – sehr geringer Umfang, z. B. für Schüler oder Rentner.
  • Vollzeit (35–40 Std./Woche) – dann liegt das Gehalt weit über der Minijob-Grenze, es handelt sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Bei der Umrechnung sollten Sie immer die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit zugrunde legen. Nutzen Sie dazu unseren Stundenlohn Umrechnen-Rechner oder lesen Sie im Ratgeber nach, wie Sie Teilzeit- und Vollzeitgehälter vergleichen.

Brutto, Netto und Zuschläge

Alle genannten Werte sind Bruttobeträge. Vom Bruttogehalt werden Steuern und Sozialabgaben abgezogen. Bei Minijobs zahlt der Arbeitgeber pauschale Abgaben (ca. 30 %), der Arbeitnehmer ist jedoch von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit. Die Rentenversicherung ist optional – wer darauf verzichtet, erhält netto den vollen Bruttobetrag (abzüglich ggf. Kirchensteuer).

Überstunden und Zuschläge (z. B. für Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit) erhöhen den effektiven Stundenlohn. Diese sind im Mindestlohn nicht enthalten und müssen zusätzlich vergütet werden. Bei der Umrechnung in Monats- oder Jahresgehälter sollten Sie daher nur die reguläre Arbeitszeit ohne Zuschläge betrachten, es sei denn, diese sind vertraglich garantiert.

Quellen und Hinweise

Die Angaben zum Mindestlohn 2026 basieren auf der offiziellen Ankündigung der Mindestlohnkommission und des BMAS. Die Minijob-Grenze ist eine Prognose auf Basis der gesetzlichen Kopplung; die endgültige Bekanntgabe erfolgt im Herbst 2025 durch die Bundesregierung. Für weiterführende Gehaltsdaten und Vergleiche besuchen Sie unsere Seite Gehaltsdaten oder informieren Sie sich über Themen rund um Arbeitsrecht und Vergütung.

Fazit

Der Minijob Stundenlohn 2026 von 13,9 €/Std. bringt eine spürbare Erhöhung gegenüber 2025. Mit der Faustformel (Stundenlohn × Wochenstunden × 52) können Sie schnell Ihr Jahresbrutto berechnen. Achten Sie darauf, die richtige Wochenstundenzahl zu wählen – bei Minijobs sind 10 Stunden pro Woche typisch, aber nicht zwingend. Für eine individuelle Netto-Berechnung empfehlen wir einen Brutto-Netto-Rechner. Bleiben Sie informiert über die offiziellen Bekanntgaben zur Minijob-Grenze, um Ihren Status als geringfügig Beschäftigter nicht zu gefährden.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Minijob Stundenlohn 2026?

Der gesetzliche Mindestlohn, der auch für Minijobs gilt, steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,9 € pro Stunde. Das ist der Mindeststundenlohn, den Arbeitgeber zahlen müssen. Die Minijob-Grenze (maximaler monatlicher Verdienst) wird voraussichtlich auf 556 € angehoben (13,9 € × 40 Stunden).

Wie rechne ich den Minijob Stundenlohn in ein Monatsgehalt um?

Multiplizieren Sie den Stundenlohn mit den monatlichen Arbeitsstunden. Bei einem Minijob sind oft 40 Stunden pro Monat üblich (ca. 10 Stunden pro Woche). Beispiel: 13,9 € × 40 = 556 € brutto/Monat. Für andere Stundenzahlen passen Sie entsprechend an. Die Jahresumrechnung erfolgt über Wochenstunden × 52: 13,9 € × 10 Std./Woche × 52 = 7.228 € brutto/Jahr.

Gilt der Mindestlohn auch für Minijobber?

Ja, der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer, auch für Minijobber. Seit 2015 müssen Minijobber mindestens den Mindestlohn erhalten. Die Minijob-Grenze wird regelmäßig an den Mindestlohn angepasst, sodass auch bei steigendem Stundenlohn die maximale Arbeitszeit im Minijob sinkt, um die Grenze nicht zu überschreiten.

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