was ist der mindestlohn 2026
Was ist der Mindestlohn 2026? Aktuelle Werte und Umrechnung in Monats- und Jahresgehalt
Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde, was bei einer 40-Stunden-Woche einem Bruttojahresgehalt von rund 28.832 Euro entspricht.
Was ist der Mindestlohn 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wird regelmäßig von der unabhängigen Mindestlohnkommission überprüft und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) per Rechtsverordnung festgelegt. Für das Jahr 2026 wurde ein Anstieg auf 13,90 Euro pro Stunde beschlossen. Damit erhalten Beschäftigte, die mindestens diesen Lohn beziehen, eine spürbare Erhöhung gegenüber dem Vorjahr (2025: 12,82 €/Std.). Die Anpassung folgt dem Ziel, die Kaufkraft der unteren Lohngruppen zu sichern und eine faire Entlohnung zu gewährleisten.
Aktuelle Werte im Überblick
- 2025: 12,82 €/Std. → ca. 26.665,60 € brutto/Jahr bei 40 Std./Woche
- 2026: 13,90 €/Std. → ca. 28.832 € brutto/Jahr bei 40 Std./Woche
- 2027 (geplant): 14,60 €/Std. → ca. 30.368 € brutto/Jahr bei 40 Std./Woche
Diese Werte basieren auf den offiziellen Empfehlungen der Mindestlohnkommission und den darauf folgenden Verordnungen des BMAS. Die genauen Beträge können je nach Wochenarbeitszeit variieren. Wer weniger als 40 Stunden pro Woche arbeitet, erhält entsprechend weniger – die Umrechnung bleibt aber stets gleich.
Umrechnung von Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt
Viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber stehen vor der Frage: Wie viel sind 13,90 € pro Stunde eigentlich im Monat oder im Jahr? Die Antwort liefert eine einfache Faustformel, die auf dem Bruttolohn basiert:
Jahresgehalt (brutto) = Stundenlohn × Wochenstunden × 52 Monatsgehalt (brutto) = Jahresgehalt ÷ 12
Die Multiplikation mit 52 ergibt sich aus der Anzahl der Wochen pro Jahr. Dabei wird von einer gleichmäßigen Verteilung der Arbeitszeit ausgegangen – Urlaub und Feiertage sind im Bruttogehalt bereits enthalten, da der Lohn während dieser Zeiten weitergezahlt wird.
Beispielrechnung für den Mindestlohn 2026
- Stundenlohn: 13,90 €
- Wochenarbeitszeit: 40 Stunden (typische Vollzeit)
- Jahresgehalt: 13,90 × 40 × 52 = 28.832 € brutto
- Monatsgehalt: 28.832 ÷ 12 = ca. 2.402,67 € brutto
Arbeiten Sie in Teilzeit mit z. B. 20 Stunden pro Woche, halbiert sich das Jahresgehalt auf 14.416 € brutto (ca. 1.201,33 €/Monat). Die Umrechnung ist also flexibel an Ihre individuelle Arbeitszeit anpassbar.
Nutzen Sie für eine schnelle Berechnung auch unseren Stundenlohn Umrechnen-Rechner, der Ihnen automatisch die Werte für verschiedene Wochenstunden anzeigt.
Brutto und Netto – was bleibt übrig?
Der Mindestlohn von 13,90 € ist ein Bruttowert. Das bedeutet, dass von diesem Betrag noch Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) abgezogen werden. Wie viel netto auf Ihrem Konto landet, hängt von mehreren persönlichen Faktoren ab:
- Steuerklasse (I bis VI)
- Kinderfreibeträge und Kinderzuschlag
- Kirchensteuer (ja/nein)
- Krankenkasse (allgemeiner oder ermäßigter Beitragssatz)
- Bundesland (unterschiedliche Hebesätze bei der Kirchensteuer)
Eine pauschale Nettoangabe ist daher nicht seriös möglich. Als grobe Orientierung: Bei Steuerklasse I, ohne Kinder und ohne Kirchensteuer bleiben von 2.402 € brutto etwa 1.700–1.800 € netto übrig (abhängig vom Krankenkassensatz). Für eine genaue Berechnung empfehlen wir einen offiziellen Brutto-Netto-Rechner oder die Beratung durch einen Steuerberater.
Weitere Details zu Gehaltsvergleichen und Durchschnittswerten finden Sie in unserem Gehaltsdaten-Bereich.
Überstunden und Zuschläge
Der gesetzliche Mindestlohn gilt als unterste Grenze für jede geleistete Arbeitsstunde. Überstunden müssen ebenfalls mindestens mit 13,90 € vergütet werden, sofern kein Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag eine höhere Vergütung vorsieht. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit kommen zusätzlich zum Mindestlohn hinzu – sie dürfen nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden, um diesen zu unterschreiten.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer arbeitet an einem Sonntag und erhält einen gesetzlichen Zuschlag von 50 %. Der Bruttostundenlohn beträgt dann 13,90 € + 6,95 € = 20,85 €. Der Zuschlag ist steuer- und sozialversicherungspflichtig, unterliegt aber oft Freibeträgen.
Wichtig: Der Mindestlohn muss tatsächlich ausgezahlt werden. Sachleistungen (z. B. Kost und Logis) dürfen nur in begrenztem Umfang angerechnet werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einhaltung des Mindestlohns zu dokumentieren.
Fazit
Die Frage „Was ist der Mindestlohn 2026?“ lässt sich klar beantworten: 13,90 Euro pro Stunde brutto. Mit der einfachen Umrechnungsformel können Sie daraus Ihr Monats- oder Jahresgehalt berechnen. Denken Sie daran, dass es sich um Bruttowerte handelt – Ihr Nettolohn hängt von Ihrer persönlichen Steuersituation ab. Der Mindestlohn steigt schrittweise weiter, um die Einkommen der unteren Lohngruppen zu stärken. Für individuelle Berechnungen nutzen Sie am besten unseren Rechner oder informieren Sie sich auf den Seiten des BMAS und der Mindestlohnkommission.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde brutto. Das hat die Mindestlohnkommission empfohlen und das BMAS per Verordnung umgesetzt. Für 2027 ist ein weiterer Anstieg auf 14,60 €/Std. vorgesehen.
Wie rechne ich den Mindestlohn in ein Monatsgehalt um?
Die Faustformel lautet: Jahresgehalt (brutto) = Stundenlohn × Wochenarbeitsstunden × 52. Das Monatsgehalt erhalten Sie, indem Sie das Jahresgehalt durch 12 teilen. Beispiel: 13,90 € × 40 Std./Woche × 52 = 28.832 € brutto/Jahr, geteilt durch 12 ergibt rund 2.402,67 € brutto/Monat.
Ist der Mindestlohn brutto oder netto?
Der gesetzliche Mindestlohn ist immer ein Bruttowert. Das bedeutet, von diesem Betrag werden noch Steuern und Sozialabgaben abgezogen. Wie viel netto übrig bleibt, hängt von Ihrer Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Kirchensteuer und Krankenkasse ab. Eine pauschale Nettoangabe ist daher nicht möglich.
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