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wird krankengeld vom brutto oder netto berechnet

Wird Krankengeld vom Brutto oder Netto berechnet? – Stundenlohn-Umrechnung verstehen

Der gesetzliche Mindeststundenlohn 2025 beträgt 12,82 €, was bei 40 Wochenstunden einem Bruttojahresgehalt von etwa 26.666 € entspricht – für die Krankengeldberechnung ist jedoch das regelmäßige Bruttoentgelt maßgeblich.

Krankengeld: Brutto oder Netto? – Die entscheidende Frage für Arbeitnehmer

Viele Arbeitnehmer fragen sich: Wird Krankengeld vom Brutto oder Netto berechnet? Die Antwort ist nicht ganz einfach, denn das Krankengeld hat eine besondere Berechnungsformel. Grundsätzlich wird es vom Bruttoarbeitsentgelt abgeleitet, aber es gibt eine Obergrenze, die sich am Netto orientiert. In diesem Artikel erklären wir die Hintergründe und zeigen, wie Sie Ihren Stundenlohn in Monats- oder Jahresgehalt umrechnen können – ein wichtiger Schritt, um die mögliche Höhe des Krankengeldes abzuschätzen.

Die Berechnungsgrundlage des Krankengeldes

Nach § 47 SGB V beträgt das Krankengeld 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts, jedoch höchstens 90 Prozent des Nettoentgelts. Das bedeutet: Zuerst wird Ihr Bruttogehalt ermittelt, dann werden 70 Prozent davon berechnet. Anschließend wird dieser Betrag mit 90 Prozent Ihres Nettogehalts verglichen – der niedrigere Wert wird ausgezahlt. Diese Regelung soll verhindern, dass das Krankengeld höher ist als das, was Ihnen netto übrig bleibt.

Das regelmäßige Bruttoentgelt ist das Gehalt, das Sie vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit durchschnittlich erhalten haben. Dazu zählen Grundgehalt, feste Zulagen und regelmäßige Überstundenvergütungen. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Boni werden in der Regel nicht berücksichtigt. Auch der Stundenlohn spielt eine zentrale Rolle: Aus ihm ergibt sich das monatliche Brutto, das als Basis dient.

Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt umrechnen

Um Ihr Bruttoentgelt zu ermitteln, können Sie Ihren Stundenlohn mit der üblichen Formel umrechnen: Jahresbrutto = Stundenlohn × Wochenstunden × 52. Ein Monatsbrutto erhalten Sie, indem Sie das Jahresbrutto durch 12 teilen. Diese Umrechnung ist immer brutto, also vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.

Beispiel: Bei einem Stundenlohn von 12,82 € (gesetzlicher Mindestlohn 2025) und einer 40-Stunden-Woche ergibt sich:

  • Jahresbrutto: 12,82 € × 40 × 52 = 26.665,60 €
  • Monatsbrutto: 26.665,60 € ÷ 12 ≈ 2.222,13 €

Dieses Brutto ist die Grundlage für die Krankengeldberechnung. Das Netto hängt von Ihrer Steuerklasse, Kinderfreibeträgen und Sozialversicherungsbeiträgen ab. Eine grobe Faustregel: Bei Steuerklasse I liegt das Netto etwa bei 60–70 % des Bruttos. Für eine präzise Berechnung nutzen Sie am besten einen Brutto-Netto-Rechner.

Was bedeutet das für Ihr Krankengeld?

Nehmen wir das obige Beispiel: Bruttomonatsgehalt 2.222,13 €. 70 % davon sind rund 1.555,49 €. Angenommen, Ihr Nettogehalt beträgt 1.500 € (ca. 67,5 % Nettoquote). Dann sind 90 % des Netto = 1.350 €. Da 1.555 € über 1.350 € liegt, wird das Krankengeld auf 1.350 € gedeckelt. Sie erhalten also nicht 70 % des Bruttos, sondern weniger. Bei höheren Bruttogehältern kann die Deckelung ebenfalls greifen, da die 90-%-Grenze oft unterschritten wird.

Wichtig: Das Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber Beiträgen zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Diese Beiträge werden direkt vom Krankengeld abgezogen, sodass die Auszahlung noch geringer ausfällt. Die genauen Abzüge richten sich nach den aktuellen Beitragssätzen.

Überstunden und Zuschläge – was zählt?

Nicht alle Vergütungsbestandteile fließen in die Berechnung des regelmäßigen Bruttoentgelts ein. Überstundenvergütungen werden nur dann berücksichtigt, wenn sie regelmäßig anfallen. Schichtzuschläge, Gefahrenzulagen oder Sonntagszuschläge zählen ebenfalls zum regelmäßigen Entgelt, wenn sie vertraglich festgelegt sind. Einmalige Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld oder Bonus bleiben außen vor. Daher kann Ihr tatsächliches Krankengeld niedriger sein, als Sie aufgrund Ihres üblichen Bruttos erwarten.

Praktische Tipps zur Einschätzung

Um abzuschätzen, wie hoch Ihr Krankengeld ausfallen könnte, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Ermitteln Sie Ihr regelmäßiges Bruttomonatsgehalt (ohne Einmalzahlungen).
  2. Berechnen Sie 70 % davon.
  3. Schätzen Sie Ihr Nettogehalt (z. B. mit einem Online-Rechner).
  4. Berechnen Sie 90 % des Netto.
  5. Der niedrigere der beiden Werte ist Ihr Krankengeld vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträge.

Beachten Sie, dass die Krankenkasse bei der Berechnung Ihren individuellen Steuerklasse und Freibeträge berücksichtigt. Eine genaue Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Fazit: Brutto oder Netto? – Beides spielt eine Rolle

Die Frage „Wird Krankengeld vom Brutto oder Netto berechnet?“ lässt sich so beantworten: Die Berechnung startet vom Brutto, aber die Auszahlung wird durch eine Netto-Obergrenze begrenzt. Wer seinen Stundenlohn kennt, kann mit der Umrechnung in Monats- und Jahresgehalt eine erste Einschätzung gewinnen. Für eine verbindliche Berechnung sind jedoch die individuellen Daten und die aktuellen Sozialversicherungsregeln entscheidend.

Weitere Informationen zur Umrechnung von Stundenlöhnen finden Sie in unserem Stundenlohn Umrechnen und im Ratgeber. Dort erklären wir auch, wie Sie Brutto- und Nettogehälter vergleichen können.

Denken Sie daran: Das Krankengeld ist eine wichtige Absicherung bei längerer Krankheit. Wer seinen Bruttostundenlohn kennt, kann besser planen. Nutzen Sie unsere Rechner und Tabellen, um Ihre persönliche Situation zu analysieren.

Häufige Fragen

Wird Krankengeld vom Brutto- oder Nettogehalt berechnet?

Krankengeld wird grundsätzlich vom Bruttoarbeitsentgelt berechnet. Es beträgt 70 % des regelmäßigen Bruttoentgelts, jedoch maximal 90 % des Nettoentgelts. Die genaue Höhe hängt vom individuellen Einkommen ab.

Wie hoch ist das Krankengeld in Prozent?

Das Krankengeld beträgt 70 % des Bruttoentgelts, ist aber auf 90 % des Nettoentgelts gedeckelt. Bei niedrigen Einkommen kann die Deckelung dazu führen, dass weniger als 70 % des Bruttos ausgezahlt werden.

Welche Rolle spielt der Stundenlohn bei der Krankengeldberechnung?

Der Stundenlohn ist die Grundlage für das regelmäßige Bruttoentgelt. Aus dem Stundenlohn multipliziert mit den vertraglichen Wochenstunden ergibt sich das monatliche Brutto, das für die Krankengeldberechnung herangezogen wird.

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