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Mindestlohn 2026 Gastronomie: Was Beschäftigte und Arbeitgeber wissen müssen

Der gesetzliche Mindestlohn 2026 beträgt 13,90 Euro brutto pro Stunde – auch in der Gastronomie. Bei 40 Wochenstunden ergibt das rund 28.832 Euro brutto im Jahr.

Mindestlohn 2026 in der Gastronomie: Alle wichtigen Fakten

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Das hat die Mindestlohnkommission beschlossen und die Bundesregierung per Verordnung umgesetzt. Auch in der Gastronomie gilt dieser Betrag – es gibt keine branchenspezifische Ausnahme. Für viele Beschäftigte in Restaurants, Hotels und Cafés bedeutet das eine spürbare Erhöhung gegenüber dem bisherigen Mindestlohn von 12,82 Euro (2025).

Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt umrechnen

Um den Stundenlohn in ein Monats- oder Jahresgehalt umzurechnen, verwenden Sie die folgende Faustformel:

  • Jahresbrutto = Stundenlohn × Wochenarbeitsstunden × 52
  • Monatsbrutto = Jahresbrutto ÷ 12

Beispiel für eine Vollzeitkraft mit 40 Stunden pro Woche:

13,90 € × 40 h × 52 Wochen = 28.832 € brutto pro Jahr Monatlich: 28.832 € ÷ 12 ≈ 2.402,67 € brutto

Bei Teilzeit (z. B. 20 Stunden/Woche) ergibt sich: 13,90 € × 20 h × 52 Wochen = 14.456 € brutto pro Jahr Monatlich: 14.456 € ÷ 12 ≈ 1.204,67 € brutto

Diese Umrechnung ist eine grobe Orientierung. Abweichungen können durch unterschiedliche Wochenstunden, Urlaubs- oder Krankheitstage entstehen. Nutzen Sie unseren Stundenlohn Umrechnen-Rechner für eine individuelle Berechnung.

Brutto, Netto und die Rolle von Trinkgeldern

Der genannte Betrag ist der Bruttostundenlohn. Was am Ende auf Ihrem Konto landet (Netto), hängt von Ihrer Steuerklasse, Kirchensteuer, Kinderfreibeträgen und den Sozialversicherungsbeiträgen ab. Eine grobe Faustregel: Bei Steuerklasse I und ohne Kirchensteuer bleiben etwa 60–65 % des Bruttos übrig. Bei 2.402,67 € brutto wären das rund 1.440–1.560 € netto.

In der Gastronomie spielen Trinkgelder eine wichtige Rolle. Sie sind steuerfrei und erhöhen das Nettoeinkommen, ersetzen aber nicht den Mindestlohn. Arbeitgeber müssen den vollen Stundenlohn von 13,90 € zahlen – unabhängig davon, wie viel Trinkgeld der Mitarbeiter erhält.

Besonderheiten in der Gastronomie

Viele Gastronomiebetriebe zahlen aufgrund von Tarifverträgen oder um Fachkräfte zu gewinnen, höhere Löhne als den gesetzlichen Mindestlohn. Der Tarifvertrag für das Gastgewerbe (z. B. zwischen DEHOGA und Gewerkschaft NGG) sieht oft gestaffelte Mindestlöhne vor, die über 13,90 € liegen können. Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Gewerkschaft über den geltenden Tarif.

Auch Zuschläge für Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit oder Überstunden kommen hinzu. Diese werden zusätzlich zum Mindestlohn gezahlt und sind oft steuer- und sozialversicherungsfrei begrenzt.

Mindestlohn 2026 und die Entwicklung

Der gesetzliche Mindestlohn steigt schrittweise:

  • 2025: 12,82 € pro Stunde
  • 2026: 13,90 € pro Stunde
  • 2027: 14,60 € pro Stunde (bereits beschlossen)

Diese Anhebungen basieren auf den Empfehlungen der Mindestlohnkommission, die alle zwei Jahre eine Überprüfung vornimmt. Die Gastronomie ist von diesen Steigerungen direkt betroffen, da viele Beschäftigte im Niedriglohnsektor arbeiten.

Häufige Fragen zur Umrechnung

Wie bereits erklärt, ist die Umrechnung von Stundenlohn auf Monatsgehalt einfach: Wochenstunden × 52 ÷ 12. Wer unsicher ist, kann unseren Ratgeber mit weiteren Beispielen und Tipps lesen. Dort finden Sie auch Hinweise zur Nettoberechnung und zu Abzügen.

Fazit

Der Mindestlohn 2026 in der Gastronomie beträgt 13,90 € brutto pro Stunde. Damit steigt das Mindesteinkommen für Vollzeitkräfte auf rund 28.832 € brutto im Jahr. Achten Sie darauf, dass Ihr Arbeitgeber diesen Betrag einhält und dass Trinkgelder nicht als Lohnbestandteil verrechnet werden. Bei Fragen zur korrekten Abrechnung hilft der Gehaltsdaten-Bereich mit weiteren Informationen.

Denken Sie daran: Die Umrechnung von Stundenlohn in Monats- oder Jahresgehalt ist immer eine Bruttobetrachtung. Für eine genaue Netto-Prognose konsultieren Sie einen Steuerberater oder nutzen Sie einen offiziellen Brutto-Netto-Rechner.

Häufige Fragen

Wie rechne ich den Mindestlohn 2026 in der Gastronomie von Stundenlohn auf Monatsgehalt um?

Nehmen Sie Ihren Stundenlohn (z. B. 13,90 €) und multiplizieren Sie ihn mit Ihren wöchentlichen Arbeitsstunden und dann mit 52 (Wochen pro Jahr). Teilen Sie das Jahresbrutto durch 12, um das monatliche Bruttogehalt zu erhalten. Beispiel bei 40 Stunden/Woche: 13,90 € × 40 × 52 = 28.832 € brutto/Jahr; Monat: 28.832 € ÷ 12 ≈ 2.402,67 € brutto.

Gilt der Mindestlohn 2026 auch für Aushilfen und Minijobber in der Gastronomie?

Ja, der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer in Deutschland, auch für geringfügig Beschäftigte (Minijobber) in der Gastronomie. Der Stundenlohn darf 13,90 € nicht unterschreiten. Bei Minijobs ist zusätzlich die Verdienstgrenze von 556 € monatlich (Stand 2026) zu beachten.

Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Nettolohn beim Mindestlohn in der Gastronomie?

Der Bruttolohn ist der vereinbarte Stundenlohn vor Abzügen. Vom Brutto werden Steuern (Lohnsteuer, ggf. Kirchensteuer) und Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) abgezogen. Das Netto ist das, was auf Ihrem Konto ankommt. Trinkgelder sind steuerfrei und erhöhen das Netto, zählen aber nicht zum Mindestlohn.

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