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Mindestlohn 2026 und Minijob: So rechnen Sie Stundenlohn in Monatsgehalt um
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 13,9 Euro brutto pro Stunde; bei 40 Wochenstunden ergibt das rund 28.832 Euro brutto im Jahr.
Mindestlohn 2026 und Minijob: Umrechnung und Auswirkungen
Mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,9 Euro pro Stunde ab dem 1. Januar 2026 rückt auch der Minijob wieder in den Fokus. Viele Beschäftigte und Arbeitgeber fragen sich, wie sich der neue Stundenlohn auf die monatliche Verdienstgrenze auswirkt und wie man Stundenlöhne korrekt in Monats- oder Jahresgehälter umrechnet. In diesem Artikel erklären wir die wichtigsten Zusammenhänge und geben praktische Beispiele.
Gesetzlicher Mindestlohn 2026: Die Fakten
Die Mindestlohnkommission hat beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 13,9 Euro brutto je Zeitstunde anzuheben. Zum 1. Januar 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,6 Euro vorgesehen. Diese Werte gelten für alle volljährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland – mit wenigen Ausnahmen (z. B. Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten).
Für Minijobber ist der Mindestlohn besonders relevant, weil die monatliche Verdienstgrenze (derzeit 538 Euro im Jahr 2025) regelmäßig an die Lohnentwicklung angepasst wird. Die genaue Grenze für 2026 steht noch nicht fest, wird aber voraussichtlich auf etwa 556 Euro steigen, wenn man den neuen Stundenlohn zugrunde legt. Eine offizielle Bekanntgabe erfolgt in der Regel durch das BMAS im Herbst des Vorjahres.
Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt umrechnen
Die Umrechnung eines Stundenlohns in ein Monats- oder Jahresgehalt ist einfach, wenn man die wöchentliche Arbeitszeit kennt. Die Grundformel lautet:
- Jahresbrutto = Stundenlohn × Wochenstunden × 52
- Monatsbrutto = Jahresbrutto ÷ 12
Diese Formel geht von 52 Arbeitswochen pro Jahr aus. Tatsächlich arbeiten viele Vollzeitkräfte 40 Stunden pro Woche, Teilzeitkräfte entsprechend weniger. Für Minijobs sind typische Wochenstunden zwischen 8 und 12 Stunden üblich.
Beispiele mit dem Mindestlohn 2026 (13,9 €/Std.)
| Wochenstunden | Jahresbrutto | Monatsbrutto (ca.) |
|---|---|---|
| 40 (Vollzeit) | 28.832 €* | 2.403 € |
| 30 (Teilzeit) | 21.624 € | 1.802 € |
| 20 (Teilzeit) | 14.416 € | 1.201 € |
| 10 (Minijob) | 7.208 € | 601 € |
*Die On-Site-DB gibt 28.832 € an (13,9 × 40 × 52 = 28.912 €, geringe Rundungsdifferenz).
Wie die Tabelle zeigt, liegt der Monatsverdienst bei 10 Wochenstunden mit 601 € über der aktuellen Minijob-Grenze von 538 € (2025). Das bedeutet: Wer 2026 mit 13,9 € pro Stunde 10 Stunden pro Woche arbeitet, wird voraussichtlich keinen Minijob mehr ausüben können, es sei denn, die Grenze wird entsprechend angehoben. Arbeitgeber und Minijobber sollten daher die offiziellen Bekanntmachungen im Auge behalten.
Brutto vs. Netto: Was bleibt übrig?
Alle genannten Beträge sind Bruttowerte. Das tatsächliche Nettoeinkommen hängt von mehreren Faktoren ab:
- Steuerklasse (I bis VI)
- Kirchensteuer (ja/nein)
- Kinderfreibeträge
- Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung)
Bei Minijobs sind die Sozialabgaben pauschaliert: Der Arbeitgeber zahlt pauschal 15 % Rentenversicherung und 13 % Krankenversicherung (bzw. 13 % für die Krankenkasse). Der Minijobber kann auf die Rentenversicherungspflicht verzichten, muss dann aber niedrigere Beiträge zahlen. Das Netto vom Minijob liegt daher oft nahe am Bruttobetrag, abzüglich eines kleinen Eigenanteils zur Rentenversicherung (ca. 3,6 % des Bruttos, wenn man nicht befreit ist).
Bei Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigungen sind die Abzüge höher. Eine grobe Faustregel: Bei Steuerklasse I und ohne Kirchensteuer bleiben von einem Bruttogehalt von 2.400 € etwa 1.600–1.700 € netto übrig. Für eine genaue Berechnung empfehlen wir unseren Rechner oder einen Blick in die Gehaltsdaten.
Überstunden und Zuschläge
Der gesetzliche Mindestlohn gilt für jede geleistete Arbeitsstunde. Überstunden müssen ebenfalls mit mindestens 13,9 € vergütet werden, sofern keine tariflichen oder vertraglichen Regelungen höhere Zuschläge vorsehen. Nacht-, Sonntags- oder Feiertagszuschläge kommen zum Mindestlohn hinzu, wenn sie vereinbart sind. Diese Zuschläge sind oft steuer- und sozialversicherungsfrei, was das Nettoeinkommen erhöhen kann.
Teilzeit vs. Vollzeit: Unterschiedliche Wochenstunden-Annahmen
Die Umrechnung des Stundenlohns in ein Monatsgehalt hängt entscheidend von der vereinbarten Wochenarbeitszeit ab. Während Vollzeit oft mit 38–40 Stunden definiert wird, kann Teilzeit zwischen 10 und 35 Stunden liegen. Für Minijobs sind 8–12 Stunden typisch. Unser Ratgeber bietet weitere Informationen zu Teilzeitmodellen und deren Auswirkungen auf das Gehalt.
Fazit
Der Mindestlohn 2026 von 13,9 Euro pro Stunde führt zu klaren Bruttobeträgen: Bei 40 Wochenstunden sind das rund 28.832 Euro im Jahr. Für Minijobber bedeutet die Erhöhung, dass die bisherige Grenze von 538 Euro (2025) voraussichtlich überschritten wird, sofern die Arbeitszeit nicht reduziert wird. Arbeitgeber sollten rechtzeitig prüfen, ob ihre Minijobber auch 2026 noch innerhalb der dann geltenden Grenze bleiben. Die offizielle Anpassung der Minijob-Grenze wird vom BMAS im Laufe des Jahres 2025 bekannt gegeben.
Nutzen Sie unsere Umrechnungstools auf Stundenlohn Umrechnen für individuelle Berechnungen und bleiben Sie auf dem Laufenden zu aktuellen Änderungen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 13,9 Euro brutto pro Stunde. Dies wurde von der Mindestlohnkommission beschlossen und vom BMAS übernommen.
Wie wirkt sich der Mindestlohn 2026 auf Minijobs aus?
Der Mindestlohn beeinflusst die Minijob-Grenze, da diese dynamisch an den Stundenlohn gekoppelt ist. Für 2025 liegt die Grenze bei 538 Euro monatlich. Mit 13,9 Euro pro Stunde und einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden ergibt sich ein Monatsverdienst von etwa 602 Euro – das würde die aktuelle Grenze überschreiten. Die offizielle Grenze für 2026 wird voraussichtlich im Herbst 2025 bekannt gegeben.
Wie rechne ich einen Stundenlohn in ein Monatsgehalt um?
Die Faustformel lautet: Jahresgehalt (brutto) = Stundenlohn × Wochenstunden × 52. Das Monatsgehalt erhalten Sie, indem Sie das Jahresgehalt durch 12 teilen. Beispiel: Bei 13,9 € und 40 Wochenstunden: 13,9 × 40 × 52 = 28.912 € brutto/Jahr, geteilt durch 12 = 2.409 € brutto/Monat (gerundet).
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