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Stundenlohn Pflegefachkraft: Aktuelle Werte und Umrechnung in Monats- und Jahresgehalt

Der Pflegemindestlohn für Fachkräfte liegt ab Mai 2025 bei 18,25 € brutto pro Stunde; je nach Tarif und Berufserfahrung sind höhere Sätze üblich.

Stundenlohn Pflegefachkraft: Was verdienen Pflegekräfte wirklich?

Die Frage nach dem Stundenlohn Pflegefachkraft beschäftigt viele Beschäftigte und Arbeitgeber in der Pflegebranche. Denn die Vergütung ist nicht nur von der Qualifikation abhängig, sondern auch von Tarifverträgen, Berufserfahrung und der Region. In diesem Artikel erfahren Sie, welche aktuellen Stundenlöhne für Pflegefachkräfte gelten, wie Sie diese in Monats- und Jahresgehälter umrechnen und welche Brutto-Netto-Unterschiede zu beachten sind.

Aktuelle Stundenlöhne für Pflegefachkräfte

Der Pflegemindestlohn wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) festgelegt und gilt für alle Arbeitgeber in der Pflegebranche. Für Pflegefachkräfte beträgt er ab 1. Mai 2025 18,25 € brutto pro Stunde. Für Pflegehilfskräfte liegt der Mindestlohn bei 15,25 €/Std. Diese Werte sind verbindlich und gelten bundesweit.

Viele Pflegekräfte erhalten jedoch mehr, da Tarifverträge wie der TVöD-P (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Pflege) oder die AVR Caritas höhere Stundensätze vorsehen. Laut dem Statistischen Bundesamt liegt das mittlere Bruttomonatsgehalt einer vollzeitbeschäftigten Pflegefachkraft bei rund 3.800 € – das entspricht etwa 22 € pro Stunde bei 40 Wochenstunden. In Ballungsräumen oder bei spezialisierten Tätigkeiten (z. B. Intensivpflege) sind auch 25 € und mehr möglich.

Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt umrechnen

Die Umrechnung eines Stundenlohns in ein Monats- oder Jahresgehalt ist einfach, wenn man die wöchentliche Arbeitszeit kennt. Die Standardformel lautet:

  • Jahresgehalt (brutto) = Stundenlohn × Wochenstunden × 52
  • Monatsgehalt (brutto) = Jahresgehalt ÷ 12

Beispiel für eine Pflegefachkraft mit 40 Wochenstunden:

  • Stundenlohn: 18,25 €
  • Jahresgehalt: 18,25 × 40 × 52 = 37.960 € brutto
  • Monatsgehalt: 37.960 ÷ 12 = 3.163 € brutto

Bei Teilzeit (z. B. 30 Stunden) reduziert sich der Betrag entsprechend: 18,25 × 30 × 52 = 28.470 € brutto im Jahr, also 2.372,50 € brutto im Monat.

Wichtig: Diese Umrechnung gilt für Bruttobeträge ohne Zuschläge, Überstunden oder Sonderzahlungen. In der Pflege kommen häufig Zuschläge für Nachtarbeit, Wochenend- und Feiertagsarbeit hinzu, die den effektiven Stundenlohn deutlich erhöhen können. Diese Zuschläge sind oft steuer- und sozialversicherungsfrei, was das Nettoeinkommen spürbar verbessert.

Brutto und Netto: Was bleibt übrig?

Vom Bruttogehalt werden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Wie viel netto übrig bleibt, hängt von Ihrer Steuerklasse, Ihren Kinderfreibeträgen, der Kirchensteuer und Ihrem Krankenkassenbeitrag ab. Eine grobe Orientierung:

  • Bei Steuerklasse I, ohne Kinder, gesetzlich krankenversichert, liegt der Nettolohn bei einem Bruttomonatsgehalt von 3.163 € etwa zwischen 2.000 und 2.200 €.
  • Mit Steuerklasse III (verheiratet, Partner geringer verdienend) kann der Nettobetrag höher ausfallen.
  • Zuschläge für Nacht- oder Wochenendarbeit sind bis zu bestimmten Grenzen steuerfrei und erhöhen das Netto direkt.

Beachten Sie: Die genauen Abzüge lassen sich nur mit einem Gehaltsrechner oder der Lohnabrechnung ermitteln. Für eine erste Einschätzung nutzen Sie unseren Stundenlohn Umrechnen-Rechner.

Tarifliche Unterschiede und regionale Besonderheiten

Der Stundenlohn Pflegefachkraft variiert stark nach Bundesland und Träger. In Süddeutschland und in Ballungsräumen sind die Gehälter oft höher als im Osten oder in ländlichen Regionen. Öffentliche Arbeitgeber (z. B. kommunale Kliniken) zahlen meist nach TVöD-P, während kirchliche Einrichtungen die AVR anwenden. Private Träger orientieren sich häufig an diesen Tarifen, zahlen aber manchmal etwas weniger.

Laut BMAS und der Mindestlohnkommission steigen die Pflegemindestlöhne in den kommenden Jahren weiter an. Für 2026 ist eine Erhöhung auf 19,50 €/Std. für Fachkräfte im Gespräch (Stand 2025). Bleiben Sie daher auf dem Laufenden – unser Ratgeber informiert regelmäßig über Änderungen.

Überstunden und Arbeitszeitmodelle

In der Pflege sind Überstunden keine Seltenheit. Diese werden entweder finanziell vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen. Der Stundenlohn für Überstunden liegt meist über dem normalen Satz, oft mit einem Zuschlag von 25 % oder mehr. Auch Schichtarbeit mit Wechsel zwischen Früh-, Spät- und Nachtschicht wird durch Zuschläge honoriert.

Wenn Sie Ihren persönlichen Stundenlohn berechnen möchten, teilen Sie Ihr Bruttomonatsgehalt durch die tatsächlich geleisteten Stunden. Beispiel: Bei 3.500 € brutto und 160 Stunden im Monat (40 Std./Woche) ergibt sich ein Stundenlohn von 21,88 €. Unser Gehaltsdaten-Bereich bietet weitere Vergleichswerte.

Fazit

Der Stundenlohn Pflegefachkraft liegt 2025 mindestens bei 18,25 € brutto, kann aber durch Tarifbindung, Berufserfahrung und Zuschläge deutlich höher ausfallen. Die Umrechnung in Monats- oder Jahresgehalt erfolgt mit der einfachen Formel: Stundenlohn × Wochenstunden × 52. Denken Sie daran, dass es sich um Bruttobeträge handelt – das Netto hängt von Ihren persönlichen Steuermerkmalen ab. Für eine genaue Berechnung nutzen Sie unseren Rechner oder konsultieren Sie Ihre Lohnabrechnung.

Weitere Themen rund um Gehalt und Arbeitszeit finden Sie auf unserer Themen-Seite.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Stundenlohn einer Pflegefachkraft in Deutschland?

Der gesetzliche Pflegemindestlohn für Pflegefachkräfte beträgt ab 1. Mai 2025 18,25 € brutto pro Stunde. Viele Tarifverträge (z. B. TVöD-P, AVR Caritas) zahlen jedoch mehr – je nach Berufserfahrung, Region und Arbeitgeber sind 20 bis 25 € pro Stunde üblich. Hilfskräfte erhalten mindestens 15,25 €/Std.

Wie rechne ich den Stundenlohn einer Pflegefachkraft in ein Monats- oder Jahresgehalt um?

Die Faustformel lautet: Jahresgehalt (brutto) = Stundenlohn × Wochenstunden × 52. Monatsgehalt = Jahresgehalt ÷ 12. Beispiel: Bei 18,25 €/Std. und 40 Wochenstunden ergibt sich 18,25 × 40 × 52 = 37.960 € brutto im Jahr, also etwa 3.163 € brutto im Monat. Bei Teilzeit entsprechend weniger.

Was bleibt netto vom Stundenlohn einer Pflegefachkraft übrig?

Das Netto hängt stark von Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen ab. Bei einem Bruttomonatsgehalt von 3.163 € (Steuerklasse I, keine Kinder, gesetzlich krankenversichert) bleiben netto etwa 2.000–2.200 €. Zuschläge für Nacht- oder Wochenendarbeit sind oft steuer- und sozialversicherungsfrei und erhöhen das Netto.

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