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wann wird der mindestlohn erhöht

Wann wird der Mindestlohn erhöht? Aktuelle Termine und Brutto-Umrechnung

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro pro Stunde (brutto).

Wann wird der Mindestlohn erhöht? – Aktuelle Termine und Hintergründe

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fragen sich: wann wird der mindestlohn erhöht? Die Antwort gibt die Mindestlohnkommission, die alle zwei Jahre eine Anpassung vorschlägt. Der Beschluss wird dann von der Bundesregierung per Rechtsverordnung umgesetzt. Für die kommenden Jahre stehen folgende Termine fest:

  • Bis 31.12.2025: 12,82 € pro Stunde (brutto)
  • Ab 1.1.2026: 13,90 € pro Stunde (brutto)
  • Ab 1.1.2027: 14,60 € pro Stunde (brutto)

Diese Werte gelten für alle Branchen, sofern kein höherer Tariflohn vereinbart ist. Die Erhöhung erfolgt stets zum Jahresbeginn. Wer also wissen möchte, wann wird der mindestlohn erhöht, kann sich an diesen Daten orientieren.

Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt umrechnen

Um aus dem Stundenlohn ein Monats- oder Jahresgehalt zu berechnen, verwenden Sie die Faustformel:

Jahresbrutto = Stundenlohn × wöchentliche Arbeitsstunden × 52 Wochen

Monatsbrutto = Jahresbrutto ÷ 12

Beispiel für den Mindestlohn 2026 (13,9 €) bei einer typischen Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche:

  • Jahr: 13,9 € × 40 × 52 = 28.832 € brutto
  • Monat: 28.832 € ÷ 12 ≈ 2.402,67 € brutto

Für 2027 (14,6 €) ergibt sich:

  • Jahr: 14,6 € × 40 × 52 = 30.368 € brutto
  • Monat: 30.368 € ÷ 12 ≈ 2.530,67 € brutto

Diese Umrechnung ist eine grobe Orientierung. Sie geht von einer gleichbleibenden Wochenarbeitszeit ohne Überstunden oder Zuschläge aus. Weitere Details finden Sie auf unserer Seite Stundenlohn Umrechnen mit vielen Beispielen.

Brutto vs. Netto – grobe Einordnung

Der Mindestlohn wird immer als Bruttobetrag angegeben. Was Ihnen netto auf dem Konto landet, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Steuerklasse (I bis VI)
  • Kinderfreibeträge
  • Kirchensteuer (ja/nein)
  • Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung)

Eine pauschale Netto-Angabe ist daher nicht möglich. Als Faustregel können Sie bei einem Mindestlohn-Job (Steuerklasse I, keine Kirchensteuer) mit etwa 65–70 % des Bruttos als Netto rechnen. Bei 2.402 € brutto/Monat (2026) wären das rund 1.560–1.680 € netto. Für eine genaue Berechnung nutzen Sie am besten einen Brutto-Netto-Rechner oder wenden sich an einen Steuerberater.

Überstunden und Zuschläge

Der gesetzliche Mindestlohn ist der unterste Stundenlohn, den Arbeitgeber zahlen müssen. Für Überstunden, Nachtarbeit, Sonntags- oder Feiertagsarbeit können zusätzliche Zuschläge vereinbart sein. Diese sind nicht im Mindestlohn enthalten und müssen extra vergütet werden. Auch tarifliche Regelungen können höhere Sätze vorsehen. Prüfen Sie daher immer Ihren Arbeitsvertrag oder den geltenden Tarifvertrag.

Weitere Informationen

Möchten Sie Ihren eigenen Stundenlohn in Monats- oder Jahresgehalt umrechnen? Nutzen Sie unseren Rechner für eine schnelle Berechnung. Dort können Sie auch verschiedene Arbeitszeiten eingeben. Für eine Übersicht über aktuelle Gehaltsdaten und Tarifinformationen besuchen Sie unsere Seite Gehaltsdaten.

Zusammenfassend: Die Frage wann wird der mindestlohn erhöht ist für die nächsten Jahre klar beantwortet – zum 1. Januar 2026 und zum 1. Januar 2027. Die Umrechnung in Monats- und Jahresgehälter erfolgt mit der einfachen Faustformel. Denken Sie daran, dass es sich um Bruttobeträge handelt und Ihr Nettolohn individuell berechnet werden muss.

Häufige Fragen

Wann wird der Mindestlohn 2025 erhöht?

Der Mindestlohn beträgt 2025 12,82 € pro Stunde. Die nächste Erhöhung erfolgt zum 1. Januar 2026 auf 13,9 €.

Wie rechne ich den Mindestlohn in ein Monatsgehalt um?

Multiplizieren Sie den Stundenlohn mit Ihren wöchentlichen Arbeitsstunden und dann mit 52 (Wochen pro Jahr). Teilen Sie das Jahresgehalt durch 12. Beispiel: 13,9 € × 40 Std./Woche × 52 = 28.832 € brutto/Jahr, geteilt durch 12 = 2.402,67 € brutto/Monat.

Ist der Mindestlohn brutto oder netto?

Der gesetzliche Mindestlohn ist immer ein Bruttobetrag. Ihr Nettolohn hängt von Steuerklasse, Sozialabgaben und Freibeträgen ab. Eine genaue Berechnung kann nur ein Steuerberater oder ein Brutto-Netto-Rechner liefern.

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Ab wann steigt der Mindestlohn? Termine, Umrechnung und Brutto-Übersicht

Erfahren Sie, ab wann der Mindestlohn steigt: 1.1.2026 auf 13,90 €, 1.1.2027 auf 14,60 €. Inklusive Umrechnung in Monats- und Jahresgehalt sowie Brutto-Netto-Hinweise.

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