wann wird der mindestlohn wieder erhöht
Wann wird der Mindestlohn wieder erhöht? Aktuelle Termine und Umrechnung in Monats- und Jahresgehalt
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde, was bei 40 Wochenstunden einem Bruttojahresgehalt von rund 28.832 Euro entspricht.
Wann wird der Mindestlohn wieder erhöht?
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wird in den kommenden Jahren zweimal angehoben. Die Mindestlohnkommission hat auf Basis der Tarifentwicklung eine stufenweise Erhöhung empfohlen, die das BMAS umgesetzt hat. Die nächste Erhöhung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft – dann steigt der Stundenlohn von 12,82 Euro auf 13,90 Euro. Ein Jahr später, am 1. Januar 2027, folgt die zweite Stufe auf 14,60 Euro. Damit beantwortet sich die Frage „wann wird der mindestlohn wieder erhöht“ klar: im Januar 2026 und erneut im Januar 2027.
Diese Anpassungen betreffen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach dem Mindestlohngesetz vergütet werden. Wer mehr erfahren möchte, kann auf unserer Seite Stundenlohn Umrechnen die aktuellen Werte und Umrechnungen einsehen.
Umrechnung Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt
Um aus einem Stundenlohn ein Monats- oder Jahresgehalt zu berechnen, wird in der Regel eine Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden zugrunde gelegt. Die Faustformel lautet:
- Jahresgehalt (brutto) = Stundenlohn × 40 Wochenstunden × 52 Wochen
- Monatsgehalt (brutto) = Jahresgehalt ÷ 12
Beispiel für den Mindestlohn ab 2026: 13,90 € × 40 × 52 = 28.912 € brutto pro Jahr (gerundet 28.832 € laut offizieller Berechnung). Monatlich entspricht das etwa 2.402 € brutto.
Für den Mindestlohn 2025 (12,82 €) ergibt sich ein Jahresbrutto von rund 26.666 €, für 2027 (14,60 €) rund 30.368 €. Diese Werte sind Bruttowerte ohne Zuschläge, Überstunden oder Sonderzahlungen. Wer seinen individuellen Lohn umrechnen möchte, nutzt am besten unseren Rechner.
Brutto und Netto – was bleibt übrig?
Der Mindestlohn ist ein Bruttostundenlohn. Was netto auf Ihrem Konto ankommt, hängt von mehreren Faktoren ab: Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Eine pauschale Netto-Angabe ist daher nicht möglich. Als grobe Orientierung: Bei Steuerklasse I und ohne Kirchensteuer bleiben von einem Bruttomonatsgehalt von 2.400 € etwa 1.700–1.800 € netto übrig (Stand 2025). Die genauen Abzüge variieren je nach Krankenkasse und Bundesland.
Beachten Sie: Überstunden, Nacht-, Sonn- oder Feiertagszuschläge sind nicht im Mindestlohn enthalten und werden zusätzlich vergütet, sofern tariflich oder vertraglich vereinbart. Auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind separate Leistungen.
Teilzeit und Vollzeit – die Wochenstunden-Annahme
Die Umrechnung von Stundenlohn in Monats- oder Jahresgehalt hängt entscheidend von der vereinbarten Wochenarbeitszeit ab. Die obigen Beispiele gehen von einer 40-Stunden-Woche aus (Vollzeit). Wer in Teilzeit arbeitet, muss die tatsächlichen Wochenstunden einsetzen. Beispiel: Bei 30 Wochenstunden und 13,90 € ergibt sich ein Jahresbrutto von 13,90 € × 30 × 52 = 21.684 €, monatlich rund 1.807 €.
Die Mindestlohnkommission und das BMAS gehen bei ihren Berechnungen ebenfalls von einer 40-Stunden-Woche aus. Für Teilzeitbeschäftigte gilt der gleiche Stundenlohn – das Monatsgehalt fällt entsprechend niedriger aus. Prüfen Sie immer Ihren Arbeitsvertrag, um die korrekte Wochenstundenzahl zu verwenden.
Fazit
Die Frage „wann wird der mindestlohn wieder erhöht“ ist für die kommenden Jahre beantwortet: Januar 2026 und Januar 2027. Mit den neuen Stundensätzen steigen auch die Brutto-Monats- und Jahresgehälter. Für eine individuelle Berechnung Ihres Gehalts – egal ob Vollzeit oder Teilzeit – empfehlen wir die Nutzung unseres Rechners. Weitere Hintergründe zu Gehaltsdaten und Tarifentwicklungen finden Sie in unserem Ratgeber.
Denken Sie daran: Alle Angaben sind Bruttowerte. Das Nettoeinkommen hängt von Ihrer persönlichen Steuersituation ab. Bei Fragen zu Ihrem konkreten Arbeitsverhältnis wenden Sie sich am besten an Ihren Arbeitgeber oder eine Lohnsteuerhilfe.
Häufige Fragen
Wann wird der Mindestlohn das nächste Mal erhöht?
Die nächste Erhöhung erfolgt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro ist für den 1. Januar 2027 beschlossen. Danach entscheidet die Mindestlohnkommission über weitere Anpassungen.
Wie rechne ich den Mindestlohn in ein Monatsgehalt um?
Multiplizieren Sie den Stundenlohn mit den vertraglichen Wochenstunden (z. B. 40) und dann mit 52 Wochen. Teilen Sie das Ergebnis durch 12 Monate. Beispiel: 13,90 € × 40 × 52 ÷ 12 ≈ 2.402 € brutto pro Monat.
Ist der Mindestlohn brutto oder netto?
Der gesetzliche Mindestlohn ist ein Bruttostundenlohn. Was netto auf Ihrem Konto ankommt, hängt von Ihrer Steuerklasse, Sozialversicherungsbeiträgen, Kirchensteuer und eventuellen Freibeträgen ab. Eine grobe Netto-Einordnung erhalten Sie mit einem Brutto-Netto-Rechner.
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