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Lohn Minijob 2026: Stundenlohn, Monatsgehalt und Umrechnung verstehen

Der gesetzliche Mindestlohn 2026 beträgt 13,9 Euro brutto pro Stunde, woraus sich bei 40 Wochenstunden ein Bruttojahresgehalt von rund 28.832 Euro ergibt.

Lohn Minijob 2026: Stundenlohn und Monatsgehalt im Überblick

Der Lohn im Minijob 2026 wird maßgeblich vom neuen gesetzlichen Mindestlohn bestimmt. Ab dem 1. Januar 2026 beträgt dieser 13,9 Euro brutto pro Stunde – ein Anstieg um rund 8,4 Prozent gegenüber 2025. Für Minijobber bedeutet das: Wer die zulässige Höchstgrenze von 10 Wochenstunden arbeitet, kann mit einem monatlichen Bruttoverdienst von etwa 556 Euro rechnen. Die genaue Minijob-Verdienstgrenze wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 offiziell bekannt gegeben, orientiert sich aber traditionell am Mindestlohn.

Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt umrechnen

Um den Stundenlohn in ein Monats- oder Jahresgehalt umzurechnen, verwenden Sie die folgende Faustformel:

  • Jahresbrutto = Stundenlohn × Wochenstunden × 52
  • Monatsbrutto = Jahresbrutto ÷ 12

Beispiel: Bei 13,9 Euro pro Stunde und einer Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden ergibt sich ein Bruttojahresgehalt von 13,9 × 40 × 52 = 28.912 Euro (gerundet 28.832 Euro laut offizieller Berechnung). Das Monatsbrutto liegt dann bei rund 2.409 Euro. Für einen Minijob mit 10 Wochenstunden sind es 13,9 × 10 × 52 = 7.228 Euro im Jahr, also etwa 602 Euro pro Monat – allerdings wird die Minijob-Grenze bei etwa 556 Euro liegen, sodass Sie nicht mehr als diese Summe verdienen dürfen, um den Minijob-Status zu behalten.

Nutzen Sie unseren Stundenlohn Umrechnen-Rechner, um individuelle Werte zu ermitteln. Dort können Sie auch andere Wochenstunden eingeben.

Umrechnungsformel im Detail

Die Formel Jahr = Stundenlohn × Wochenstunden × 52 ist eine gängige Faustregel. Manche Rechner verwenden stattdessen 4,33 Wochen pro Monat (52/12). Das führt zu minimalen Abweichungen. Beispiel: 13,9 × 40 × 4,33 = 2.408,68 € monatlich, während 28.912/12 = 2.409,33 €. Der Unterschied ist vernachlässigbar. Für den Minijob mit 10 Stunden: 13,9 × 10 × 4,33 = 602,87 €, was über der voraussichtlichen Grenze von 556 € liegt. Deshalb ist die tatsächliche Grenze nicht einfach das Produkt aus Mindestlohn und 10 Stunden, sondern wird gesetzlich festgelegt.

Brutto und Netto: Was bleibt vom Lohn übrig?

Alle genannten Beträge sind Bruttowerte. Was netto auf Ihrem Konto landet, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Steuerklasse (I bis VI)
  • Kirchensteuer (ja/nein)
  • Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung)
  • Bei Minijobs: pauschale Rentenversicherung (der Arbeitgeber zahlt einen erhöhten Beitrag, Sie selbst zahlen nur einen geringen Anteil, wenn Sie auf die Versicherungspflicht verzichten)

Eine grobe Netto-Einordnung: Bei Steuerklasse I ohne Kirchensteuer liegt der Nettostundenlohn etwa bei 60–70 % des Bruttostundenlohns. Für eine präzise Berechnung empfehlen wir unseren Rechner oder einen offiziellen Brutto-Netto-Rechner.

Überstunden und Zuschläge

Die Umrechnung basiert auf dem vereinbarten Stundenlohn ohne Überstunden. Wenn Sie regelmäßig Überstunden leisten, erhöht sich Ihr tatsächlicher Stundenverdienst. Zuschläge für Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit sind zusätzlich zu vergüten und fließen nicht in die einfache Umrechnung ein. Bei Minijobs sind Überstunden grundsätzlich möglich, dürfen aber die monatliche Verdienstgrenze nicht dauerhaft überschreiten.

Steuerliche Einordnung von Minijobs

Minijobber zahlen in der Regel keine Lohnsteuer, da der Verdienst unter dem Grundfreibetrag liegt. Allerdings wird ein pauschaler Rentenversicherungsbeitrag fällig, wenn Sie nicht auf die Rentenversicherungspflicht verzichten. Der Arbeitgeber zahlt pauschal 15 % Rentenversicherung und 13 % Krankenversicherung (bzw. 13 % für geringfügig Beschäftigte). Für den Arbeitnehmer entfallen die Beiträge zur Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Das Netto liegt daher oft nahe am Brutto – ein großer Vorteil des Minijobs.

Vergleich mit Vollzeitgehältern

Der gesetzliche Mindestlohn 2026 liegt mit 13,9 Euro pro Stunde unter dem Median-Brutto von etwa 45.000 Euro pro Jahr (rund 21,6 Euro pro Stunde bei 40 Stunden). Das zeigt, dass viele Beschäftigte deutlich mehr verdienen. Dennoch ist der Mindestlohn eine wichtige Untergrenze, die auch für Minijobs gilt. Wer einen Minijob sucht, sollte darauf achten, dass der angebotene Stundenlohn nicht unter dem Mindestlohn liegt.

Praktische Tipps zur Gehaltsverhandlung

Wenn Sie ein Stellenangebot vergleichen, rechnen Sie den Stundenlohn immer in ein Monatsgehalt um – oder umgekehrt. Fragen Sie nach dem Bruttostundenlohn und ob Zuschläge oder Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) enthalten sind. Unser Stundenlohn Umrechnen-Tool hilft Ihnen dabei. Auch im Ratgeber finden Sie Checklisten für Gehaltsverhandlungen.

Fazit

Der Lohn Minijob 2026 steht im Zeichen des neuen Mindestlohns von 13,9 Euro. Mit der richtigen Umrechnung von Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt behalten Sie den Überblick über Ihr Einkommen. Denken Sie daran, dass es sich um Bruttobeträge handelt und das Netto individuell variiert. Vergleichen Sie Angebote stets auf Basis des Stundenlohns, um faire Konditionen zu erkennen.

Weitere Informationen finden Sie in unseren Gehaltsdaten und auf Über uns.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Lohn im Minijob 2026?

Der Lohn im Minijob 2026 richtet sich nach dem neuen Mindestlohn von 13,9 Euro brutto pro Stunde. Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs wird voraussichtlich auf etwa 556 Euro steigen, sofern die übliche Berechnung von 10 Wochenstunden zugrunde gelegt wird. Die offizielle Anpassung steht jedoch noch aus.

Wie rechne ich den Stundenlohn in ein Monatsgehalt um?

Die Faustformel lautet: Stundenlohn × Wochenstunden × 52 (Wochen pro Jahr) ÷ 12 (Monate). Beispiel: Bei 13,9 Euro und 40 Wochenstunden ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.403 Euro. Für einen Minijob mit 10 Stunden pro Woche wären es etwa 556 Euro brutto.

Was bleibt netto vom Minijob-Lohn 2026 übrig?

Das Nettogehalt hängt von Ihrer Steuerklasse, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen ab. Bei Minijobs sind die Beiträge zur Rentenversicherung pauschal, zur Krankenversicherung entfällt der Arbeitnehmeranteil. Eine grobe Netto-Einordnung: Bei Steuerklasse I und ohne Kirchensteuer liegt der Nettostundenlohn etwa bei 60–70 % des Bruttostundenlohns. Für eine genaue Berechnung nutzen Sie am besten einen Brutto-Netto-Rechner.

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