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Mindestlohn Azubi 2026: Was gilt für Auszubildende?

Die genaue Höhe der Mindestausbildungsvergütung für 2026 ist noch nicht bekannt; für 2025 beträgt sie 682 € brutto monatlich im ersten Ausbildungsjahr.

Mindestlohn Azubi 2026: Was Auszubildende wissen müssen

Viele Azubis fragen sich, ob der Mindestlohn Azubi 2026 auch für sie gilt. Die kurze Antwort: Nein. Der gesetzliche Mindestlohn, der ab 1. Januar 2026 bei 13,9 € pro Stunde liegt, ist für Auszubildende nicht anwendbar. Stattdessen greift die Mindestausbildungsvergütung, die jährlich vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) festgelegt wird. In diesem Artikel erklären wir die Unterschiede, geben einen Überblick über die aktuellen und erwarteten Zahlen und zeigen, wie Sie Ihre Vergütung in Stunden- oder Jahreslohn umrechnen können.

Gesetzlicher Mindestlohn vs. Mindestausbildungsvergütung

Der gesetzliche Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – mit Ausnahme von Auszubildenden. Azubis stehen in einem besonderen Ausbildungsverhältnis, das nicht als abhängige Beschäftigung im Sinne des MiLoG gilt. Stattdessen haben sie Anspruch auf eine angemessene Vergütung, die mindestens der jährlich angepassten Mindestausbildungsvergütung entsprechen muss.

Für 2025 beträgt diese Vergütung:

    1. Ausbildungsjahr: 682 € brutto/Monat
    1. Ausbildungsjahr: 805 € brutto/Monat
    1. Ausbildungsjahr: 921 € brutto/Monat
    1. Ausbildungsjahr: 955 € brutto/Monat

Die genaue Höhe für 2026 wird voraussichtlich im Herbst 2025 bekannt gegeben. Üblich ist eine Steigerung von etwa 4–5 %, sodass eine Vergütung von rund 710–715 € im ersten Jahr möglich wäre. Offizielle Angaben liegen jedoch noch nicht vor – wir empfehlen, die Webseite des BMBF oder unseren Ratgeber im Auge zu behalten.

Umrechnung: Monatsvergütung in Stundenlohn und Jahresgehalt

Auch wenn Azubis keinen Stundenlohn erhalten, können Sie den effektiven Stundenlohn berechnen, um Vergleiche anzustellen. Die Formel lautet:

Stundenlohn ≈ Monatsvergütung ÷ (wöchentliche Arbeitsstunden × 4,33)

Beispiel für das erste Ausbildungsjahr 2025 bei 40 Wochenstunden:

  • 682 € ÷ (40 × 4,33) ≈ 3,94 €/Stunde

Das liegt weit unter dem allgemeinen Mindestlohn von 12,82 € (2025) bzw. 13,9 € (2026). Das ist bewusst so, weil die Ausbildung als Investition in die Zukunft gilt. Viele Tarifverträge sehen jedoch höhere Vergütungen vor – informieren Sie sich bei Ihrer Kammer oder Gewerkschaft.

Für die Umrechnung in ein Jahresgehalt multiplizieren Sie die Monatsvergütung mit 12:

  • 682 € × 12 = 8.184 € brutto/Jahr (1. Jahr, 2025)

Zum Vergleich: Eine Vollzeitkraft mit Mindestlohn (13,9 €/Std., 40 Std./Woche) käme 2026 auf rund 28.832 € brutto/Jahr. Der Unterschied zeigt, dass Azubis während der Ausbildung finanziell Abstriche machen – dafür steigen die Verdienstmöglichkeiten nach der Übernahme deutlich.

Brutto, Netto und Abzüge bei Azubis

Die genannten Beträge sind Bruttovergütungen. Was netto übrig bleibt, hängt von der Steuerklasse, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen ab. Azubis zahlen in der Regel geringere Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, da ihr Einkommen unter den Beitragsbemessungsgrenzen liegt. Viele Azubis sind zudem noch familienversichert, sodass keine eigenen Krankenkassenbeiträge anfallen. Eine grobe Netto-Einordnung: Bei 682 € brutto bleiben etwa 550–600 € netto übrig (je nach Steuerklasse).

Überstunden, Schichtzuschläge oder Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld sind in der Mindestausbildungsvergütung nicht enthalten. Falls Ihr Ausbildungsvertrag solche Leistungen vorsieht, erhöhen sie Ihr tatsächliches Einkommen. Prüfen Sie immer Ihren individuellen Vertrag und ggf. den geltenden Tarifvertrag.

Tipps für Azubis: So sichern Sie sich die bestmögliche Vergütung

  • Tarifverträge nutzen: Viele Branchen haben Tarifverträge, die deutlich über der Mindestausbildungsvergütung liegen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gewerkschaft oder der zuständigen Kammer.
  • Vergütung verhandeln: Auch ohne Tarifbindung können Sie mit Ihrem Ausbildungsbetrieb über eine höhere Vergütung sprechen – insbesondere wenn Ihre Leistungen gut sind.
  • Nebenjobs: Als Azubi dürfen Sie grundsätzlich bis zu 20 Stunden pro Woche nebenher arbeiten, solange die Ausbildung nicht leidet. Achten Sie auf die Steuerfreibeträge.
  • Förderungen prüfen: Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Wohngeld. Informieren Sie sich bei der Agentur für Arbeit.

Fazit: Mindestlohn Azubi 2026 – kein direkter Anspruch, aber klare Regeln

Der Mindestlohn Azubi 2026 ist kein Thema im Sinne des gesetzlichen Mindestlohns. Azubis haben jedoch einen gesetzlichen Anspruch auf die Mindestausbildungsvergütung, die jährlich steigt. Wer seine Vergütung in Stundenlohn oder Jahresgehalt umrechnen möchte, findet mit den genannten Formeln eine gute Orientierung. Denken Sie daran, dass die tatsächliche Vergütung oft höher ausfällt – vor allem in tarifgebundenen Betrieben. Nutzen Sie unseren Stundenlohn Umrechnen-Rechner, um individuelle Werte zu ermitteln, und informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen in unserem Gehaltsdaten-Bereich.

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Die offiziellen Zahlen für 2026 werden voraussichtlich im Herbst 2025 veröffentlicht. Bitte prüfen Sie stets die aktuellen Bekanntmachungen des BMBF oder der zuständigen Stellen.

Häufige Fragen

Gilt der gesetzliche Mindestlohn auch für Azubis?

Nein, der gesetzliche Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) gilt nicht für Auszubildende. Azubis erhalten stattdessen eine Mindestausbildungsvergütung, die jährlich vom BMBF festgelegt wird. Diese liegt deutlich unter dem allgemeinen Mindestlohn, da die Ausbildung als Investition in die berufliche Zukunft gilt.

Wie hoch ist die Mindestausbildungsvergütung voraussichtlich 2026?

Die offizielle Höhe für 2026 wird voraussichtlich im Herbst 2025 bekannt gegeben. Für 2025 beträgt sie 682 € brutto monatlich im ersten Jahr. Eine Erhöhung um etwa 4–5 % ist üblich, aber nicht garantiert. Sobald die neue Verordnung vorliegt, finden Sie die aktuellen Werte auf den Seiten des BMBF oder in unserem [Ratgeber](/blog).

Wie rechne ich die Azubi-Vergütung in einen Stundenlohn um?

Da Azubis in der Regel eine feste monatliche Vergütung erhalten, können Sie den effektiven Stundenlohn näherungsweise berechnen: Monatsvergütung ÷ (wöchentliche Arbeitsstunden × 4,33). Beispiel: 682 € ÷ (40 × 4,33) ≈ 3,94 €/Stunde. Beachten Sie, dass dies nur eine grobe Orientierung ist – die tatsächliche Vergütung kann durch Tarifverträge oder Zulagen abweichen. Nutzen Sie unseren [Stundenlohn Umrechnen](/)-Rechner für individuelle Werte.

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